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> "Verpartnert" oder nicht, Rechte und Pflichten
Diana
Beitrag 16.Aug.2007 - 09:40
Beitrag #1


Gut durch
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Die eingetragene Partnerschaft ist ein nettes politisches Signal, aber auch eine ziemlich halbseidene Konstruktion. Zumindest so, wie sie in Deutschland gehandhabt wird. Ich würde diesen Weg für mich nicht wählen, einfach weil ich beim besten Willen keine Vorteile für mich darin erkennen kann.

Was ich mich die ganze Zeit schon frage: Welche Rechte oder Pflichten gibt es denn, die die EP regelt, die man nicht auf ganz "normalem" vertraglichem Weg auch regeln kann?
Die Heteroehe beschert mir immerhin eine günstigere Steuerklasse und potenziell günstigere Versicherungen. Tut die EP schon mal nicht.

Steuerrechtlich bleibe ich in der EP ja Single, auch unverpartnert müsste ich für meine Liebste beim Sozialamt einstehen und vererben kann ich per Testament.
Der einzige Punkte, den ich noch herausfieseln konnte, ist, dass im Todesfall des einen der andere Partner in der Mietwohnung wohnen bleiben kann. Ist für mich persönlich jetzt nicht so spannend. Auch ein gemeinsamer Namen überzeugt mich nicht recht.

Hab ich was übersehen?
Gibt es irgendwelche nennenswerten Rechte (oder einen Erlass von Pflichten), den mir die EP gegenüber der unverbrieften Lebensgemeinschaft bescheren würde?


(Den "romantischen" Aspekt möchte ich bitte ganz draussen lassen, das wäre eine andere Geschichte)
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McLeod
Beitrag 16.Aug.2007 - 10:02
Beitrag #2


mensch.
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Hallöchen,

Namensrecht, Zeugnisverweigerungsrecht, Erbrecht (Pflichtteilsregelung, nicht Erbschaftssteuer!), Zugewinngemeinschaft, Diverses im Mietrecht (Weiterwohnen nach Todesfall z.B.), Hinterbliebenenrente bei Nicht-Verbeamteten, Stiefkindadoption (und damit Sorge- und nachpartnerschaftliches Umgangsrecht für die Co-Mutter - bzw. kenne ich eine Frau, bei der das (biologische) Kind ihrer Ex-Partnerin nun nach der Trennung lebt).

Entscheidungs- und Auskunftsrecht im Krankenhaus ist einfacher durchzusetzen, weil mit einem Wort erklärt. Entsprechende Schriftstücke sind bereits von Familien erfolgreich angefochten worden, wie ich hier in diesem Forum vor ein paar Monaten mit Erschrecken lesen konnte.

Inwieweit nachpartnerschaftlicher Unterhalt auch vertraglich regelbar ist, entzieht sich meiner amateurjuristischen Kenntnis. Allerdings wird der ja heutzutage gerne vertraglich im Falle der Lebenspartnerschaft ausgeschlossen.

Das so, was mir auf die Schnelle einfällt. Hätte ich nicht diverse Male drüber referieren oder schrieben müssen, wüsste ich vermutlich außer dem Namensrecht nichts. Ich empfehle als ausführliche und recht verständliche Literatur den Ratgeber des LSVD - dort herunterladbar. Und die Bundestags-Debatte vom 21.6. diesen Jahres (auch im www erhältlich), die mein Interesse für eine Archivstöberei geweckt hat, zu dem mir nur bislang die Zeit fehlte.

Und ich finde es bedenkenswert, ob so ein Schritt, wie die Verpartnerung neben den juristischen Konsequenzen auch noch andere (unromantische ;o) ) hat: das Familiengefüge ändert sich, das Ansehen der Partnerschaft nach/von außen (mir fällt kein besseres Wort ein - ich hoffe, es ist verständlich), manche Eltern sollen ja auch Jahrzehnte nach dem Coming-out erst mit der Verpartnerung ihres Sohnes nicht mehr "die Phase" geglaubt haben... sagen Freunde von mir ;-)
Natürlich alles gesetzt den Fall, die beiden Beteiligten vollziehen ihren Verwaltungsakt öffentlich oder zumindest familienöffentlich. Was doch auf eine sehr große Mehrheit zutreffen dürfte.

McLeod

edit: Stiefkindadoption eingefügt

Der Beitrag wurde von McLeod bearbeitet: 16.Aug.2007 - 10:07
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