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> Lebenspartnerin und Babyjahr?
Sin
Beitrag 23.Aug.2007 - 19:54
Beitrag #1


Manche Sünde ist es wert, begangen zu werden.
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Userin seit: 03.08.2005
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Hallo die Damen!

Ich habs hier nicht finden können... und schlagt mich nicht wenn die Frage schon Millionen Mal kam...
Aber:

Dürfen eingetragene Lebenspartnerinnen auch das Babyjahr machen während die "biologische" Mami arbeiten geht? Und dieses Erziehungsjahre??? (keine Ahnung ob man das so nennt) :roetel:

Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland und wie in Österreich?

Dann als nächstes:
Wenn man als eingetragenes Paar mit deutscher Staatsbürgerschaft in Österreich wohnt, darf dann die Partnerin bei der einen kostenlos mit krankenversichert werden???

Danke vorab und lieben Gruß
Sin



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DerTagAmMeer
Beitrag 24.Aug.2007 - 05:05
Beitrag #2


Adiaphora
************

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Userinnen-Nr.: 596



Zum Erziehungsgeld in D.:
QUOTE (Bundeserziehungsgeldgesetz)
(1)Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[...]

(3) Einem in Absatz 1 Nr. 2 genannten Kind steht gleich [...] ein Kind des Ehegatten oder Lebenspartners, das der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat.

(7) Anspruchsberechtigt ist unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 4 auch, wer als EU/EWR-Bürger mit dem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union [...] in einem öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis steht oder ein Arbeitsverhältnis mit einer mehr als geringfügigen Beschäftigung hat.

siehe: Bundesministerium


Zum Thema Krankenversicherung fehlt mir eine verlässliche Quelle - allerdings bin ich der Meinung, dass Frau Musterlesbe bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse in D. ohnehin nur vorübergehend versichert bleiben könnte, solange sie ihren Wohnsitz also nicht dauerhaft ins Ausland verlegt. Bis dahin müssten die Bedingungen für die Familienversicherung bestehen bleiben: Also kostenlose Mitversicherung bei keiner/geringfügiger Erwerbstätigkeit der Lebenspartnerin *philosophier so dahin*
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