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Beitrag
#1
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Manche Sünde ist es wert, begangen zu werden. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 4.591 Userin seit: 03.08.2005 Userinnen-Nr.: 1.942 ![]() |
Hallo die Damen!
Ich habs hier nicht finden können... und schlagt mich nicht wenn die Frage schon Millionen Mal kam... Aber: Dürfen eingetragene Lebenspartnerinnen auch das Babyjahr machen während die "biologische" Mami arbeiten geht? Und dieses Erziehungsjahre??? (keine Ahnung ob man das so nennt) :roetel: Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland und wie in Österreich? Dann als nächstes: Wenn man als eingetragenes Paar mit deutscher Staatsbürgerschaft in Österreich wohnt, darf dann die Partnerin bei der einen kostenlos mit krankenversichert werden??? Danke vorab und lieben Gruß Sin |
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Beitrag
#2
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Salzstreuerin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 83 Userin seit: 13.09.2004 Userinnen-Nr.: 331 ![]() |
irgendwie habe ich das gefühl, dass das von dtam zitierte bundeserziehungsgeldgesetz mit "lebenspartner" nicht lebenspartner im sinne des lebenspartnerschaftsgesetzes meint, sondern "in wilder ehe" lebende heterosexuelle partner. ansonsten wäre ich positiv überrascht.
ich glaube, am einfachsten wäre es, wenn die co-mutter das kind adoptiert durch die stiefkindadoption, das ist wohl mit 8 wochen möglich (also wenn das kind 8 wochen alt ist). dazu informiert der lsvd sehr ausführlich auf seiner seite. und dann ist die co-mutter ja ganz "normale" mutter und darf auch alles, was andere eltern dürfen... meine interpretation des ganzen... österreich ist meines wissens mit lebenspartnerschaft und stiefkindadoption noch nicht so weit wie deutschland. aber was es da schon gibt, weiß ich nicht genau... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.07.2025 - 02:00 |