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Beitrag
#1
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Manche Sünde ist es wert, begangen zu werden. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 4.591 Userin seit: 03.08.2005 Userinnen-Nr.: 1.942 ![]() |
Hallo die Damen!
Ich habs hier nicht finden können... und schlagt mich nicht wenn die Frage schon Millionen Mal kam... Aber: Dürfen eingetragene Lebenspartnerinnen auch das Babyjahr machen während die "biologische" Mami arbeiten geht? Und dieses Erziehungsjahre??? (keine Ahnung ob man das so nennt) :roetel: Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland und wie in Österreich? Dann als nächstes: Wenn man als eingetragenes Paar mit deutscher Staatsbürgerschaft in Österreich wohnt, darf dann die Partnerin bei der einen kostenlos mit krankenversichert werden??? Danke vorab und lieben Gruß Sin |
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Beitrag
#2
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Vorkosterin ![]() Gruppe: Members Beiträge: 4 Userin seit: 18.08.2007 Userinnen-Nr.: 4.882 ![]() |
In Deutschland steht das Elterngeld auch eingetragenen Lebenspartnerschaften zu.
Auf die Stiefkindadoption kann frau dabei nicht warten: Die Stiefkindadoption kann frühestens nach 8Wo eingereicht werden, je nach Stadt bzw Bundesland dauert die bis zu 1,5Jahre. Die beiden Mamis müssen zwingend bereits im Sinne des LPG eingetragen sein. Ich glaube gelesen zu haben 1 Jahr vor Antragstellung der Stiefkindadoption. Bin mir aber nicht sicher! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.07.2025 - 22:40 |