![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
Hallo zusammen!
Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich schon mal hier angefragt, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei einer Verpartnerung auf meine Freundin und mich zukämen (sie bei evangelischem Arbeitgeber, ich unterrichte kath. Religion...) Nach einigem Überlegen hatten wir unsere "Hochzeits"pläne erstmal wieder auf Eis gelegt, aber nicht aufgehoben. Nun bin ich auf Lebenszeit verbeamtet, das heißt, ich könnte im Extremfall zwar gezwungen sein, die Schule zu wechseln (wenn ich aufgrund einer Lebenspartnerschaft keinen kath. Religionsunterricht mehr erteilen dürfte), aber das Damoklesschwert Arbeitslosigkeit schwebt nicht mehr über mir, und meine Freundin ist nicht in einer Führungsposition, wäre in ihrem Job also eigentlich auch erstmal nicht gefährdet. Also: Die Verpartnerung wird endlich Realität, sobald ich mal endlich meine Unterlagen beisammen habe (diverse Standesämter sind da etwas umständlich :rolleyes: ) So, das als Vorerklärung. Jetzt aber meine eigentliche Frage: Ich würde gern den Namen meiner Freundin annehmen. Was kommt da alles auf mich zu? Ich muss ja z. B. bei den Banken, beim Arbeitgeber, bei der Auto- und sonstigen Versicherungen, beim Finanzamt etc. pp. meine Namensänderung kundtun, brauche neuen Perso, neuen Führerschein, neue EC-Karten,... Wie macht man das? Ein formloses Schreiben? Oder gibt´s da Formulare? Und wo überall muss ich das melden? Und läuft das problemlos, oder gibt´s da nervige Nachfragen? Es wäre toll, wenn Ihr ein paar Infos für mich hättet - mir graust´s nämlich schon ein wenig vor dem Bürokratie-Kram... Danke im voraus! LG, Leslie |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
Idealistin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.433 Userin seit: 21.05.2006 Userinnen-Nr.: 2.962 ![]() |
Hallo Leslie!
Also, mal schauen, was ich zu Deiner Frage sagen kann. Bei meiner Frau und mir ist mein Nachname unser gemeinsamer Name; genauer gesagt hat meine Frau jetzt einen Doppelnamen. Die Namensänderung wird direkt bei der Verpartnerung mit beantragt, der oder die Beamte/in fragt, wie mit dem Namen verfahren werden soll. Ich kann mich jetzt nicht mehr genau erinnern, aber soweit ich weiß, war der bürokratische Aufwand nicht so riesig. Wenn möglich, ist meine Frau zu den fraglichen Stellen hingegangen (Meldeamt, Bank, Arbeitgeber etc.) und hat ihr Anliegen kundgetan, ansonsten reicht auch ein Schreiben mit einer beglaubigten Kopie der Lebenspartnerschaftsurkunde. Manchmal gibt's auch Formulare für so etwas (in der Uni z.B.), aber das müsstest Du im Einzelfall erfragen. Nervige Nachfragen gab es bei uns überhaupt nicht; insgesamt lief das alles recht problemlos. Also, lass Dich davon nicht abschrecken. :blumen2: Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen? LG Penny |
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 15:52 |