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Beitrag
#1
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Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
Hallo zusammen!
Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich schon mal hier angefragt, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei einer Verpartnerung auf meine Freundin und mich zukämen (sie bei evangelischem Arbeitgeber, ich unterrichte kath. Religion...) Nach einigem Überlegen hatten wir unsere "Hochzeits"pläne erstmal wieder auf Eis gelegt, aber nicht aufgehoben. Nun bin ich auf Lebenszeit verbeamtet, das heißt, ich könnte im Extremfall zwar gezwungen sein, die Schule zu wechseln (wenn ich aufgrund einer Lebenspartnerschaft keinen kath. Religionsunterricht mehr erteilen dürfte), aber das Damoklesschwert Arbeitslosigkeit schwebt nicht mehr über mir, und meine Freundin ist nicht in einer Führungsposition, wäre in ihrem Job also eigentlich auch erstmal nicht gefährdet. Also: Die Verpartnerung wird endlich Realität, sobald ich mal endlich meine Unterlagen beisammen habe (diverse Standesämter sind da etwas umständlich :rolleyes: ) So, das als Vorerklärung. Jetzt aber meine eigentliche Frage: Ich würde gern den Namen meiner Freundin annehmen. Was kommt da alles auf mich zu? Ich muss ja z. B. bei den Banken, beim Arbeitgeber, bei der Auto- und sonstigen Versicherungen, beim Finanzamt etc. pp. meine Namensänderung kundtun, brauche neuen Perso, neuen Führerschein, neue EC-Karten,... Wie macht man das? Ein formloses Schreiben? Oder gibt´s da Formulare? Und wo überall muss ich das melden? Und läuft das problemlos, oder gibt´s da nervige Nachfragen? Es wäre toll, wenn Ihr ein paar Infos für mich hättet - mir graust´s nämlich schon ein wenig vor dem Bürokratie-Kram... Danke im voraus! LG, Leslie |
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Beitrag
#2
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mensch. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.514 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 ![]() |
Moinsen,
also soweit ich weiß kostet die Verpartnerung auf dem Standesamt weniger, wenn es einen gemeinsamen Namen gibt und keinen Doppelnamen. Die etwa 8 Euro investiert dann aber eine von Euch in den neuen Perso. Der kann wohl ein paar Wochen vorher beantragt werden, wird aber erst gegen Vorlage der Lebenspartnerschafturkunde ausgehändigt. Überlegt Ihr es Euch also nochmal anders, wird der einfach irgendwann vernichtet ;-) Banken, Versicherungen etc. sollen es sehr unterschiedlich handhaben. Bei der Bank wird sicherlich eine neue Unterschriftenprobe fällig. Im öffentlichen Dienst gibt es ja meist Formulare mit Titeln wie "Veränderungsanzeige" und da gibt es neben neuer Adresse oder neuer Bankverbindung auch die Möglichkeit, den Namen zu ändern. Ich bin mir sicher, die wollen alle Kopien der entsprechende Schriftstücke oder des neuen Personalausweises. Von Nachfragen hab ich noch nie was gehört. Ich glaube die Sachbearbeiter, die sich da nicht auskennen, trauen sich nicht, bei Euch nachzufragen, die rennen höchstens zu Kollegen. Es wird bestimmt noch ein paar Unaufgeklärte geben. Auf jeden Fall viel Glück Euch beiden, vor allem in Hinblick auf Eure Situation am Arbeitsplatz. Ich denke mir, Du hast Dich für katholische Religion als Unterrichtsfach entscheiden, weil es Dir liegt. Insofern wäre es sehr schade, wenn Du als engagierte und interesseirte und vor allem fertig ausgebildete Lehrkraft den Kindern und Jugendlichen abhanden kämst. Ich hab aber auch festgestellt, dass katholische Umgebungen sehr von den Menschen abhängen, die vor Ort sind. Da kann auch schon mal ungeahnte Toleranz und damit Ignoranz der von oben verordneten Regeln herrschen. Toitoitoi. Und schön, dass Ihr Euch fü einen gemeinsamen (Doppel-?)Namen entschieden habt. Mir geht so ein deizidiertes Zeichen immer wieder zu Herzen. Zeichen füreinander und nach außen. McLeod, heute auch a weng sentimental |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 16:08 |