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Beitrag
#1
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Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
Hallo zusammen!
Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich schon mal hier angefragt, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei einer Verpartnerung auf meine Freundin und mich zukämen (sie bei evangelischem Arbeitgeber, ich unterrichte kath. Religion...) Nach einigem Überlegen hatten wir unsere "Hochzeits"pläne erstmal wieder auf Eis gelegt, aber nicht aufgehoben. Nun bin ich auf Lebenszeit verbeamtet, das heißt, ich könnte im Extremfall zwar gezwungen sein, die Schule zu wechseln (wenn ich aufgrund einer Lebenspartnerschaft keinen kath. Religionsunterricht mehr erteilen dürfte), aber das Damoklesschwert Arbeitslosigkeit schwebt nicht mehr über mir, und meine Freundin ist nicht in einer Führungsposition, wäre in ihrem Job also eigentlich auch erstmal nicht gefährdet. Also: Die Verpartnerung wird endlich Realität, sobald ich mal endlich meine Unterlagen beisammen habe (diverse Standesämter sind da etwas umständlich :rolleyes: ) So, das als Vorerklärung. Jetzt aber meine eigentliche Frage: Ich würde gern den Namen meiner Freundin annehmen. Was kommt da alles auf mich zu? Ich muss ja z. B. bei den Banken, beim Arbeitgeber, bei der Auto- und sonstigen Versicherungen, beim Finanzamt etc. pp. meine Namensänderung kundtun, brauche neuen Perso, neuen Führerschein, neue EC-Karten,... Wie macht man das? Ein formloses Schreiben? Oder gibt´s da Formulare? Und wo überall muss ich das melden? Und läuft das problemlos, oder gibt´s da nervige Nachfragen? Es wäre toll, wenn Ihr ein paar Infos für mich hättet - mir graust´s nämlich schon ein wenig vor dem Bürokratie-Kram... Danke im voraus! LG, Leslie |
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Beitrag
#2
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Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
Danke schon mal für Eure ausführlichen Antworten :blumen2: !
Das hilft mir ja schon mal ein Stück weiter. Was die Situation an meinem unmittelbaren Arbeitsplatz betrifft, sprich an meiner Schule: Da weiß das gesamte Kollegium einschließlich Schulleitung schon seit Jahren Bescheid und hat überhaupt kein Problem damit. Von meiner Schulleiterin aus könnte ich auch herzlichst gern weiter Religion unterrichten. Das Problem ist aber ja, dass man eine kirchliche Unterrichtserlaubnis braucht, und die muss dann auf den neuen Namen neu ausgestellt werden (eine geschiedene Kollegin hat aber als Begründung einfach nur "Namensänderung" angegeben, und da hat niemand nachgefragt... ich hoffe, das klappt bei mir auch ;) ) Ich könnte ja auch einfach auf die Namensänderung verzichten - aber irgendwie seh´ ich das nicht ein, denn ich möchte dann gern den gleichen Namen haben wie meine Frau... Bei uns gibt´s übrigens keinen Doppelnamen, sondern ich nehme den Nachnamen meiner Freundin an (sehr zum Leidwesen meiner Eltern ;) ) Danke übrigens für Eure guten Wünsche! Liebe Grüße, Leslie |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 15:52 |