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> Katzenhaltung und Mietvertrag, Gelten Katzen juristisch als Kleintiere?
AveMaria
Beitrag 30.Mar.2005 - 18:42
Beitrag #1


mein eigner titel! :)
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Alsoooooooo ich habe mal eine juristische Frage:

kurze Vorgeschichte:

Ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Habe nun eine perfekte gefunden, die auch meiner Katze Auslauf gewährt :rolleyes: . Ich habe bisher nur einen Mustermietvertrag mitbekommen. Morgen entscheidet sich, ob ich die "Auserwählte" bin. In diesem Vertrag steht:

"Tierhaltungsverbot:

Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. Zierfische, Wellensittich, Hamster. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung."

Ich habe mich nun etwas umgehört und dabei Folgendes herausgefunden:

1. AG Bonn 8 C 731/93 WM 94, 823
Wenn es aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist, eine Katze zu halten, darf der Mieter dies, auch wenn die Katze kein Kleintier darstellt.

2.Einige Gerichte sehen Katzen auch als Kleintiere an, die immer gehalten werden dürfen. Auch das Landgericht Hamburg (Az: 307 S 207/95) erlaubt Mietern die Katzenhaltung in der Wohnung: Es gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch, und es seien keine sachlichen Gründe ersichtlich, die gegen die Haltung einer Katze sprechen könnten.


Nun meine Frage:

Soll ich den Vermieter vorher fragen, ob meine Katze erlaubt ist und damit das Risiko eingehen, die Wohnung nicht zu bekommen und weiter verzweifelt eine zu suchen, die meiner Katze Auslauf ermöglicht oder soll ich "so tun" als sei sie ein Kleintier? :gruebel:

Gibt es hier Juristinnen oder Betroffene, die sich damit auskennen?

Der Beitrag wurde von AveMaria bearbeitet: 30.Mar.2005 - 18:43
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revelo
Beitrag 30.Mar.2005 - 22:06
Beitrag #2


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Zum Rechtlichen, guckst Du z.B. mal das Merkblatt des Hamburger Mietervereins an
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterv...mietwohnung.htm

Desweiteren:
"Das Halten von Katzen gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung (LG Hamburg, 333 S 51/01, Urteil vom 9.1.2003). Der Vermieter kann sich auf ein vertragliches Verbot der Katzenhaltung auch dann berufen, wenn der Mieter die Einhaltung bestimmter Auflagen (Grundreinigung und Renovierung bei Mietende, Stellung einer hohen Kaution) anbietet (LG Hamburg 316 S 7/04, Urteil vom 18.5.2004)."
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterv...pps-urteile.htm


Ich würde an Deiner Stelle mit offenen Karten spielen und den Vermieter fragen. Ganz besonders deshalb, weil Deine Katze, nach Deiner Schilderung, auch Auslauf haben soll. Wenn da andere Mieter, die Dir nicht wohlgesonnen sind, nicht mitspielen und sich beschweren, hat der Vermieter ratz fatz raus, dass Du eine Katze hast, und Du hast den Ärger.
Vielleicht hat er ja auch schon einem anderen Mieter die Katzenhaltung erlaubt, dann darf er sie Dir nicht verwehren.
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