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Beitrag
#1
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 46 ![]() |
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Beitrag
#2
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Strøse ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 10.010 Userin seit: 27.08.2004 Userinnen-Nr.: 166 ![]() |
Ich würde es auch bei "Privatmenschen" so halten -
wenn ich mir recht sicher wäre, dass ein Bekanntmachen der entsprechenden Person wohl nicht so ins Selbstkonzept gepasst hätte, dann würde es für mich ein seltsames Licht auf die Verbundenheit und den Respekt der Ehemaligen werfen, streut sie versucht beiläufig die Information ein: ach, auch wir waren zusammen. Vermutlich habe ich da einfach einen anderen Verbundenheitsbegriff, der durchaus mit dem inneren Drang nach Aufklärung, Verlautenlassen kollidieren kann. So lange es keinen "triftigen" Grund gibt, bindet der offensichtliche Wunsch der (Ex)Geliebten. Eine andere Form von Testament. Und unter "triftig" fällt für mich nicht mein eigenes Outing in der Bild, mit Verlaub. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.05.2025 - 16:32 |