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Beitrag
#1
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 46 ![]() |
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Beitrag
#2
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Ich verstehe, was Du meinst.
Mir geht es auch nicht um die Folgen für die mitgeoutete Person. In diesem Fall gibt es ja nun wirklich keine. Mir geht es um die getroffene Vereinbarung, die Beziehung zwischen den beiden nicht öffentlich zu machen. Aber villeicht wissen wir ja zuwenig über diese Vereinbarung. Vielleicht hatten sie ja abgemacht, dass es post mortem OK sei, dass die Überlebende sich für beide outet...Vielleicht... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.05.2025 - 17:03 |