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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.368 Userin seit: 06.01.2008 Userinnen-Nr.: 5.475 ![]() |
Jetzt weiß ich gar nicht wohin mit meiner Frage?
Ich probiere es einfach mal hier: Es ist erlaubt selbst gebackenen Kuchen mit zur Arbeit zu nehmen. Das hat eine Kollegin schon oft gemacht und der ist immer sehr lecker...*hmmm* Ist es auch erlaubt Kuchen mit Rumaroma oder Puderzucker mit Eierlikör mit zur Arbeit zu nehmen? Alkohol ist verboten und wie ist es mit dem Kuchen? Wer kennt sich darin aus? :gruebel: |
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Beitrag
#2
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Ich will Durchblick! Darum ist meine Brille von MrsM! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.467 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 9 ![]() |
Hallo, apricot25,
wenn Du das Rumaroma nicht im Verhältnis 1:1 (1 Pfund Mehl:1 Flasche Rum) verwendest, solltest Du davon ausgehen können, dass der Alkohol während des Backens verfliegt. Was den Eierlikörzuckerguss betrifft: Da gibt es vermutlich mittlerweile auch Promillereduziertes im gut sortierten Fachhandel. Nimm halt einen anderen Zuckerguss und gut ist. Viel Spaß beim Backen wünscht blaustrumpf |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 19:40 |