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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.368 Userin seit: 06.01.2008 Userinnen-Nr.: 5.475 ![]() |
Jetzt weiß ich gar nicht wohin mit meiner Frage?
Ich probiere es einfach mal hier: Es ist erlaubt selbst gebackenen Kuchen mit zur Arbeit zu nehmen. Das hat eine Kollegin schon oft gemacht und der ist immer sehr lecker...*hmmm* Ist es auch erlaubt Kuchen mit Rumaroma oder Puderzucker mit Eierlikör mit zur Arbeit zu nehmen? Alkohol ist verboten und wie ist es mit dem Kuchen? Wer kennt sich darin aus? :gruebel: |
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Beitrag
#2
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Salzstreuerin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 59 ![]() |
Hallo Zusammen,
also, auch auf die Gefahr hin, hier eine große Diskussion loszutreten, aus der Sicht der Arbeitgeberin: Während der Arbeitszeit: No, in keinster Form! Nach der Arbeitszeit (z.B. ein gemütlicher Wochenausklang): nach Rücksprache mit den Kollegen und Kolleginnen. Aber mit Rücksicht auf die verschiedenen Problemlagen (Alkoholprobleme, Glaube) immer auch Alternativen anbieten. Gruß Elfi Del Bosco (vormals Stoner) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 19:35 |