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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.368 Userin seit: 06.01.2008 Userinnen-Nr.: 5.475 ![]() |
Jetzt weiß ich gar nicht wohin mit meiner Frage?
Ich probiere es einfach mal hier: Es ist erlaubt selbst gebackenen Kuchen mit zur Arbeit zu nehmen. Das hat eine Kollegin schon oft gemacht und der ist immer sehr lecker...*hmmm* Ist es auch erlaubt Kuchen mit Rumaroma oder Puderzucker mit Eierlikör mit zur Arbeit zu nehmen? Alkohol ist verboten und wie ist es mit dem Kuchen? Wer kennt sich darin aus? :gruebel: |
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Beitrag
#2
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Fürstin Pückler ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 206 Userin seit: 31.08.2004 Userinnen-Nr.: 214 ![]() |
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Alkohol, egal in welcher Form, am Arbeitsplatz nichts zu suchen hat. Die Gründe dafür sind vielfältig, es ist eben was grundsätzliches.
Nach Feierabend kann jede® selbst entscheiden, in der Gruppe geht das nur bedingt, vor allem wenn nur ein Kuchen vorhanden ist. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 19:41 |