![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.839 Userin seit: 19.11.2007 Userinnen-Nr.: 5.268 ![]() |
Hallo ihr,
in den Nachrichten, die ich vorhin gehört habe, kam das Thema Patientenverfügung zur Sprache, welches von einigen Politikern mal wieder auf den Tisch gebracht wurde. Es geht um Änderungen, in Richtung , das der Wille des Patienten, dann stärker berücksichtigt werden soll, wenn vorher ein "ausgiebiges "(was immer damit gemeint ist) Gespräch mit einem Arzt stattgefunden hat und das ganze notariell beglaubigt wurde.. Gleichzeitig ist im Gespräch sozusagen ein "Verfalldatum " einzurichten. Ich denke mal das damit gemeint ist , das ein z. b 10 Jahre altes Dokument , nicht mehr unbedingt den Wunsch von heute wiederspiegelt. Wie denkt ihr darüber, das diese Verfügung ungültig werden kann, wenn sie ein bestimmtes Alter hat. |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mama Maus ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.982 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 78 ![]() |
Soweit ich weiß sollte eine Pat.-verfügung sowieso nach 2 Jahren entweder erneutert oder eben mit neuem Datum unter Zeugen unterschrieben werden, damit ihre Gültigkeit aussagekräftig ist. Sowas wurde mir irgendwie mal in der Ausbildung erzählt. Notarielle Beglaubigung wird empfohlen heute schon.
Arztberatung find ich auch gut, da sie dann differenzierter gestellt werden kann und eben nicht irgendwelche schwammigen Begriffe von allen möglichen Leuten ausgelegt werden können "lebenserhaltende Maßnahmen vermeiden" ist z.B. recht schwammig, wenn man genau bedenkt, was es alles gibt das nicht nur Beatmung heißt. Gruß Mausi Der Beitrag wurde von Mausi bearbeitet: 21.Oct.2008 - 14:25 |
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:38 |