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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.839 Userin seit: 19.11.2007 Userinnen-Nr.: 5.268 ![]() |
Hallo ihr,
in den Nachrichten, die ich vorhin gehört habe, kam das Thema Patientenverfügung zur Sprache, welches von einigen Politikern mal wieder auf den Tisch gebracht wurde. Es geht um Änderungen, in Richtung , das der Wille des Patienten, dann stärker berücksichtigt werden soll, wenn vorher ein "ausgiebiges "(was immer damit gemeint ist) Gespräch mit einem Arzt stattgefunden hat und das ganze notariell beglaubigt wurde.. Gleichzeitig ist im Gespräch sozusagen ein "Verfalldatum " einzurichten. Ich denke mal das damit gemeint ist , das ein z. b 10 Jahre altes Dokument , nicht mehr unbedingt den Wunsch von heute wiederspiegelt. Wie denkt ihr darüber, das diese Verfügung ungültig werden kann, wenn sie ein bestimmtes Alter hat. |
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Beitrag
#2
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Userin seit: 28.09.2004 Userinnen-Nr.: 479 ![]() |
Ich stelle mir dieses Gespräch mit dem Arzt für „gesunde Patienten“ sehr schwierig vor. Vermutlich kann der Arzt nur erklären, was für intensivmedizinische Maßnahmen es gibt. Das ist sicher nicht schlecht, hilft aber bei der Entscheidungsfindung nur bedingt.
Wenn jemand an einer lebensbedrohlichen Erkrankung z.B. einer Krebserkrankung, leidet, kann man ihn genau beraten: Welche Therapiemöglichkeiten gibt es? Was kann man damit bestenfalls erreichen? Was ist zu befürchten, wenn die Therapien nicht anschlagen usw. Ähnlich auch bei Patienten mit starker chronischer Bronchitis, Herzschwäche, KHK, Niereninsuffizienz oder anderen schwerwiegenden Vorerkrankungen. Der Patient kann dann optimalerweise für sich selbst einschätzen, bis zu welchem Punkt er „mitmachen“ will. Wie soll aber ein einigermaßen gesunder Mensch abschätzen, ob er z.B. nach einem plötzlichen schweren Schlaganfall vorübergehend beatmet werden möchte? Oder wie lange? Oft kann man im Moment des Schlaganfalls nicht voraussagen, ob eine schwerste Pflegebedürftigkeit im Bett oder eine nur leicht beeinträchtigende Lähmung von Arm/Bein eintreten wird. Im Zweifel wird also beatmet und die Therapie auch sonst intensivert (dies würde man natürlich immer tun, wenn Hoffnung auf Besserung besteht, auch bei vorliegender Patientenverfügung). Für derartige schwierige Entscheidungen gibt es 1000 Beispiele, nicht nur nach einem Schlaganfall. Ich glaube daher, daß Patientenverfügungen wichtig sind, daß sie aber ein Gespräch des Patienten mit seinen Angehörigen (die ja in der Situation, wenn etwas passiert, meist da sind) zum Thema z.B. „was halte ich für einen lebenswerten Zustand?“ nicht ersetzt. Die Angehörigen können sich dann im konkreten Fall mit den Ärzten und Schwestern beraten und gewissermaßen den potentiellen Willen des Patienten vertreten. Ich halte das für mindestens genauso aussagekräftig wie eine Standart-Patientenverfügung, in der alle Eventualitäten einfach nicht zu benennen sind. Vorsorgevollmachten (inklusive gesundheitliche Angelegenheiten), die regeln, wer im Fall des Falles für einen entscheiden darf, sind hier auch hilfreich. Die Formulierung „lebenserhaltende Maßnahmen“ ist schwammig. Im Zweifel kann es sich dabei auch um eine banale Infusion von Kochsalzlösung handeln... Ob nun ein Notar eine Patientenverfügung unterschreibt oder nicht, ist mehr eine juristische Frage im Sinne von: Ist der Patient zurechnungfähig? Unterschreibt er aus freien Stücken? Medizinisch/inhaltlich ist es völlig egal, ob nun ein Notar unterschreibt oder nicht. Ich glaube, daß mit der Hürde Notar eher weniger Patienten eine Patientenverfügung schreiben würden. Alle paar Jahre eine Patientenverfügung neu zu unterschreiben (mit Datum) ist sicher eine gute Idee. Und besonders immer dann, wenn sich am Gesundheitszustand etwas ändert. Eine weitere Frage ist: Was soll das heißen, daß die Patientenverfügung z.B. notariell unterschrieben „stärker berücksichtigt“ werden soll? Nach meiner Erfahrung werden Patientenverfügungen in medizinisch eindeutigen Situationen durchaus berücksichtigt. Und die nicht eindeutigen Situationen (siehe Beispiel Schlaganfall) werden durch vorausgegangenes Arztgespräch oder Notarunterschrift auch nicht eindeutiger. Hier kann nur genaues Abwägen und Gespräche zwischen Behandelnden/Angehörigen (und wenn möglich Patient) im konkreten Fall und möglicherweise auch erst im Verlauf Klarheit über den Wunsch des Patienten bringen. Meine Meinung: Möglichst individuell (mit Beratung des Arztes) ergänzte Patientenverfügung neuen Datums, Vorsorgevollmacht und allgemeine Aufklärung beim Arzt wenn gewünscht wäre gut. Juristische Hürden (wie: Ohne Notarunterschrift oder ohne Beratungsgespräch gilt das Dokument nicht) halte ich aber nicht für sinnvoll. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:48 |