lesbenforen.de

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> Bitte beachten

Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.

Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

> Patientenverfügung mit Ablaufdatum?, Politiker diskutieren
Seonak
Beitrag 21.Oct.2008 - 12:08
Beitrag #1


Gut durch
************

Gruppe: Members
Beiträge: 1.839
Userin seit: 19.11.2007
Userinnen-Nr.: 5.268



Hallo ihr,
in den Nachrichten, die ich vorhin gehört habe, kam das Thema Patientenverfügung zur Sprache, welches von einigen Politikern mal wieder auf den Tisch gebracht wurde.
Es geht um Änderungen, in Richtung , das der Wille des Patienten, dann stärker berücksichtigt werden soll, wenn vorher ein "ausgiebiges "(was immer damit gemeint ist) Gespräch mit einem Arzt stattgefunden hat und das ganze notariell beglaubigt wurde.. Gleichzeitig ist im Gespräch sozusagen ein "Verfalldatum " einzurichten. Ich denke mal das damit gemeint ist , das ein z. b 10 Jahre altes Dokument , nicht mehr unbedingt den Wunsch von heute wiederspiegelt.
Wie denkt ihr darüber, das diese Verfügung ungültig werden kann, wenn sie ein bestimmtes Alter hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
 
Start new topic
Antworten
maci
Beitrag 21.Oct.2008 - 22:25
Beitrag #2


Suppenköchin
*******

Gruppe: Members
Beiträge: 147
Userin seit: 28.09.2004
Userinnen-Nr.: 479



Ich stelle mir dieses Gespräch mit dem Arzt für „gesunde Patienten“ sehr schwierig vor. Vermutlich kann der Arzt nur erklären, was für intensivmedizinische Maßnahmen es gibt. Das ist sicher nicht schlecht, hilft aber bei der Entscheidungsfindung nur bedingt.
Wenn jemand an einer lebensbedrohlichen Erkrankung z.B. einer Krebserkrankung, leidet, kann man ihn genau beraten: Welche Therapiemöglichkeiten gibt es? Was kann man damit bestenfalls erreichen? Was ist zu befürchten, wenn die Therapien nicht anschlagen usw.
Ähnlich auch bei Patienten mit starker chronischer Bronchitis, Herzschwäche, KHK, Niereninsuffizienz oder anderen schwerwiegenden Vorerkrankungen.
Der Patient kann dann optimalerweise für sich selbst einschätzen, bis zu welchem Punkt er „mitmachen“ will.

Wie soll aber ein einigermaßen gesunder Mensch abschätzen, ob er z.B. nach einem plötzlichen schweren Schlaganfall vorübergehend beatmet werden möchte? Oder wie lange? Oft kann man im Moment des Schlaganfalls nicht voraussagen, ob eine schwerste Pflegebedürftigkeit im Bett oder eine nur leicht beeinträchtigende Lähmung von Arm/Bein eintreten wird. Im Zweifel wird also beatmet und die Therapie auch sonst intensivert (dies würde man natürlich immer tun, wenn Hoffnung auf Besserung besteht, auch bei vorliegender Patientenverfügung). Für derartige schwierige Entscheidungen gibt es 1000 Beispiele, nicht nur nach einem Schlaganfall.

Ich glaube daher, daß Patientenverfügungen wichtig sind, daß sie aber ein Gespräch des Patienten mit seinen Angehörigen (die ja in der Situation, wenn etwas passiert, meist da sind) zum Thema z.B. „was halte ich für einen lebenswerten Zustand?“ nicht ersetzt. Die Angehörigen können sich dann im konkreten Fall mit den Ärzten und Schwestern beraten und gewissermaßen den potentiellen Willen des Patienten vertreten. Ich halte das für mindestens genauso aussagekräftig wie eine Standart-Patientenverfügung, in der alle Eventualitäten einfach nicht zu benennen sind. Vorsorgevollmachten (inklusive gesundheitliche Angelegenheiten), die regeln, wer im Fall des Falles für einen entscheiden darf, sind hier auch hilfreich.

Die Formulierung „lebenserhaltende Maßnahmen“ ist schwammig. Im Zweifel kann es sich dabei auch um eine banale Infusion von Kochsalzlösung handeln...

Ob nun ein Notar eine Patientenverfügung unterschreibt oder nicht, ist mehr eine juristische Frage im Sinne von: Ist der Patient zurechnungfähig? Unterschreibt er aus freien Stücken? Medizinisch/inhaltlich ist es völlig egal, ob nun ein Notar unterschreibt oder nicht. Ich glaube, daß mit der Hürde Notar eher weniger Patienten eine Patientenverfügung schreiben würden.

Alle paar Jahre eine Patientenverfügung neu zu unterschreiben (mit Datum) ist sicher eine gute Idee. Und besonders immer dann, wenn sich am Gesundheitszustand etwas ändert.

Eine weitere Frage ist: Was soll das heißen, daß die Patientenverfügung z.B. notariell unterschrieben „stärker berücksichtigt“ werden soll? Nach meiner Erfahrung werden Patientenverfügungen in medizinisch eindeutigen Situationen durchaus berücksichtigt. Und die nicht eindeutigen Situationen (siehe Beispiel Schlaganfall) werden durch vorausgegangenes Arztgespräch oder Notarunterschrift auch nicht eindeutiger. Hier kann nur genaues Abwägen und Gespräche zwischen Behandelnden/Angehörigen (und wenn möglich Patient) im konkreten Fall und möglicherweise auch erst im Verlauf Klarheit über den Wunsch des Patienten bringen.

Meine Meinung:
Möglichst individuell (mit Beratung des Arztes) ergänzte Patientenverfügung neuen Datums, Vorsorgevollmacht und allgemeine Aufklärung beim Arzt wenn gewünscht wäre gut.
Juristische Hürden (wie: Ohne Notarunterschrift oder ohne Beratungsgespräch gilt das Dokument nicht) halte ich aber nicht für sinnvoll.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Beiträge in diesem Thread
Seonak   Patientenverfügung mit Ablaufdatum?   21.Oct.2008 - 12:08
Mausi   Soweit ich weiß sollte eine Pat.-verfügung sowieso...   21.Oct.2008 - 14:24
pandora   "lebenserhaltende Maßnahmen vermeiden" i...   22.Oct.2008 - 15:19
maci   Ich stelle mir dieses Gespräch mit dem Arzt für „g...   21.Oct.2008 - 22:25
Rosenfreundin   Ich finde die Ausführungen von maci sehr gut. Als ...   22.Oct.2008 - 06:39
Seonak   Hallo, ich finde eure bisherigen Aussagen sehr wi...   22.Oct.2008 - 09:28
mek63   ein sehr schwieriges thema. vor 5 jahren hätte ich...   22.Oct.2008 - 11:48
maci   Ein Mensch ohne schwere, limitierende Vorerkranku...   22.Oct.2008 - 14:42
Seonak   Ich habe grad mal gesucht und einen wichtigen Absa...   22.Oct.2008 - 14:55
Mausi   Infusionen, Medikamente um ruhig zu stellen um Maß...   22.Oct.2008 - 22:23
Seonak   Daher - unsicher bin ich mir nicht, ich habe klare...   23.Oct.2008 - 14:30
babyfrosch   Meine Frage zur Patientenverfügung. Warum werden ...   01.Dec.2010 - 16:46
shark   Wie sollte Deiner Ansicht nach die "klare Ans...   01.Dec.2010 - 17:10
babyfrosch   Wie die "klare Ansage" aussieht weiß ich...   01.Dec.2010 - 17:35
shark   Du möchtest, dass es anders geregelt wird mit Mens...   01.Dec.2010 - 18:47
babyfrosch   Ja genau, ich möchte Ein Beispiel: Bei spastisch...   01.Dec.2010 - 19:49
shark   Ja, was soll denn Deiner Ansicht nach mit diesen...   01.Dec.2010 - 19:55
babyfrosch   Wenigstens irgendetwas, damit diese Menschen nicht...   01.Dec.2010 - 20:28
Mausi   Woher weißt Du, dass "diese Menschen" le...   01.Dec.2010 - 20:30
babyfrosch   Ich kann es mir vorstellen. :unsure: (Ich entsch...   01.Dec.2010 - 20:41
shark   Ich kann verstehen, dass es Dich anrührt, Menschen...   01.Dec.2010 - 20:47
babyfrosch   :zustimm:   01.Dec.2010 - 20:53
McLeod   Okay, es sind zweierlei Dinge gerade verquickt (im...   02.Dec.2010 - 10:29
apricot25   Kann ich mit meiner Hausärztin im voraus schrift...   02.Oct.2011 - 06:47


Reply to this topicStart new topic
2 Besucherinnen lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Userinnen: 0)
0 Userinnen:

 



Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:48