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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.839 Userin seit: 19.11.2007 Userinnen-Nr.: 5.268 ![]() |
Hallo ihr,
in den Nachrichten, die ich vorhin gehört habe, kam das Thema Patientenverfügung zur Sprache, welches von einigen Politikern mal wieder auf den Tisch gebracht wurde. Es geht um Änderungen, in Richtung , das der Wille des Patienten, dann stärker berücksichtigt werden soll, wenn vorher ein "ausgiebiges "(was immer damit gemeint ist) Gespräch mit einem Arzt stattgefunden hat und das ganze notariell beglaubigt wurde.. Gleichzeitig ist im Gespräch sozusagen ein "Verfalldatum " einzurichten. Ich denke mal das damit gemeint ist , das ein z. b 10 Jahre altes Dokument , nicht mehr unbedingt den Wunsch von heute wiederspiegelt. Wie denkt ihr darüber, das diese Verfügung ungültig werden kann, wenn sie ein bestimmtes Alter hat. |
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Beitrag
#2
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Userin seit: 28.09.2004 Userinnen-Nr.: 479 ![]() |
Ein Mensch ohne schwere, limitierende Vorerkrankungen, der akut erkrankt oder verletzt wird, wie schwer auch immer, sollte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln behandelt werden. Immer. Für solche Fälle ist eine Patientenverfügung nicht gedacht. In den Standart-Patientenverfügungen sind zu Beginn ganz klar Situationen beschrieben, in denen der Betroffene keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünscht, z.B. bei ausgeprägter Hirnschädigung, wegen der keine Kommunikation mit anderen Menschen und keine eigene Entscheidungsfähigkeit mehr eintreten wird („Koma“, „Wachkoma“) oder in der Endphase einer tödlichen Erkrankung oder bei fortgeschrittener Demenz. Man kann hier auch selbst Zustände beschreiben, die man für sich selbst nicht als lebenswert erachten würde. Nur für Patienten, für die diese Kriterien zutreffen,würde die Patientenverfügung dann gelten.
Eine Patientenverfügung bedeutet also nicht, daß man prinzipiell z.B. Beatmung ablehnt. Bei einer akuten Erkrankung (ohne daß die oben genannten Situationen vorliegen) würde man immer alle medizinisch sinnvollen Register ziehen. Die persönliche Einschätzung der Situation durch die Ärzte („obwohl die Ärzte sie schon aufgegeben hatten“) stellt kein Hindernis für intensive Therapie dar. Wenn Ärzte eine schlechte Prognose stellen, heißt das zunächst mal nur, daß die Chancen auf eine Heilung gering sind. Es bedeutet nicht, daß notwendige Maßnahmen (Dialyse, Beatmung usw.) prinzipiell keinen Sinn machen oder daß man sie nicht einsetzen würde. Also kurz: Eine Patientenverfügung beinhaltet NICHT eine Ablehung von lebenserhaltenden Maßnahmen für jeden Fall und alle Zeiten, sondern für bestimmte, festgelegte Situationen. Wer sich sicher ist, in den genannten Situationen keine Lebenserhaltung zu wollen, für den macht eine Patientenverfügung Sinn. Derjenige muß aber keine Angst haben, daß ihm bei behandelbaren Erkrankungen nicht geholfen wird. @mek63: Eine Patientenverfügung deiner Frau hätte, nach allem was du schreibst, damals also vermutlich keine intensivmedizinische Maßnahme verhindert, oder? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:23 |