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Beitrag
#1
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"Jeck op Sticker" ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14.613 Userin seit: 18.10.2008 Userinnen-Nr.: 6.317 ![]() |
ich habe in einem anderen thread mit entsetzen gelesen, dass es offensichtlich mal eine diskussion gab, dass an komapatienten sexuelle handreichungen z.b. durch pflegepersonen vorgenommen werden sollen. zu der thematik habe ich jetzt im „google“ nichts gefunden. ich fühlte mich dadurch aber an den film von Pedro Almodóvar "Sprich mit ihr" erinnert. ich kann mich auch noch gut daran erinnern, welche kontroversen dieser film ausgelöst hat. die einzige journaille die den film kritisch betrachtet hat, war aus meiner erinnerung heraus die feministisch/lesbische. alle anderen haben den film als künstlerische weiterentwicklung sehr hochgelobt und waren von der grundidee (das ein as****** lebender pfleger eine tiefe beziehung zu frauen aufbaut, die starr daliegen und ihnen sogar die binden wechselt, wenn sie ihre menstruation haben) hin und weg waren und dass es in diesem kontext viele (aus meiner sicht) merkwürdige diskussionen gegeben hat. also, sollte ich mal im koma liegen, möchte ich nicht, dass jemand irgendwelche sachen mit mir tut, die für mich derartig in einer grauzone liegen und ich will nicht von pflegern versorgt werden, erst recht nicht bei handreichungen, die meinen intimbereich betreffen. wahrscheinlich sollte ich in meine patientenverfügung mitaufnehmen, dass schatzi alle mit ihren pumps oder ihrer handtasche schlagen darf, die so etwas tun (vor allem, wenn sie allein in meinem krankenzimmer weilen). |
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Beitrag
#2
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Mama Maus ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.982 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 78 ![]() |
Es tut mir leid, dass ich mit meiner Halberinnerung da soviel Wirbel ausgelöst habe!
ähnlich eingeschränkt i. Vergleich zu Koma war wirklich nur körperlich bezogen! Der Geist ist klar das Ausschlaggebende. Niemand (der für den Job an Menschen geeignet ist!) käme auf die Idee an einem Apalliker (Wachkomapat.) s. Handlungen vorzunehmen - das gleiche gilt eben für Kompat. . Ich denke ich hab da wirklich was falsch im Kopf gehabt. Es hört sich doch sehr unwahrscheinlich an, ja - als PP an jmd. , der keine Willensäußerung bilden kann, Handlungen vorzunehmen, die nicht gewünscht/keine Zustimmung hätten (sei es s. oder eben auch anderweitig nicht medizinisch/therapeutisch!). Deswegen nochmal Sorry fürs verwirren! Mausi Der Beitrag wurde von Mausi bearbeitet: 07.Dec.2008 - 15:32 |
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