![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]() ![]()
Beitrag
#1
|
|
~ no title ~ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.892 Userin seit: 28.08.2004 Userinnen-Nr.: 173 ![]() |
Hallo. Es wurde doch kürzlich entschieden, dass man wieder die Reisekosten/Pendlerpauschale geändert hat und man rückwirkend für 2007 einen Erstattungsantrag stellen kann. Da ich meine Lohnsteuererklärung bereits im Februar gemacht hab, will ich jetzt also nur noch diese rückwirkende Leistungen beantragen (nennt man das überhaupt dann auch Leistungen?)
Wie geht frau denn da am besten vor? Ich hab mal begonnen und bin inzwischen bei Juni 2007 angelangt, finde das aber gerade furchtbar unübersichtlich...:grübel: (Zumal ich gerade feststelle, dass ich für die ein oder andere Reise Reisekosten hätte eintragen können, als ich die Steuererklärung gemacht hab.) Daher meine Fragen: - welchen Titel gebe ich meinem Antrag und - wie gestalte ich das so übersichtlich wie möglich (ohne dass ich daran verzweifle)?? Für Ideen und Vorschläge wäre ich echt dankbar. Viele Grüße von Lemongras Der Beitrag wurde von Lemongras bearbeitet: 18.Mar.2009 - 21:52 |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
Regenbogenkerzenproduzentin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: stillgelegt Beiträge: 6.786 Userin seit: 31.08.2007 Userinnen-Nr.: 4.931 ![]() |
@ LPicka
Du hast recht, Leistungen sind es nicht (die gibt´s bei bei der Arge, Krankenkassen u.ä.) Es ist eher ein Nachtrag zur Steuererklärung 2007 diese Seite habe ich gefunden http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-1...aid_354560.html Steuerexperte Siegfried Stadter rät, möglichst rasch einen Brief an das zuständige Finanzamt zu schreiben. Wichtig: die Steuernummer nicht vergessen. Betreff: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008“. Der Text könnte lauten: „Wegen der unsicheren Rechtslage habe ich in meiner Steuerklärung für 2007 keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle geltend gemacht. Ich fuhr täglich 17 Kilometer. Hiermit beantrage ich, die Entfernungspauschale nachträglich zu berücksichtigen.“ Und ansonsten - so einfach wie möglich ("meine" FinanzbeamtInnen " waren immer sehr kulant und kooperativ angesichts meiner Lose-Blatt-Sammlungen (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) ) |
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 01:48 |