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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.308 Userin seit: 21.01.2008 Userinnen-Nr.: 5.555 ![]() |
Ich brauche dringend eure Hilfe.
Es geht um folgendes Problem: Ich habe in 1 Woche mehr als 48 Stunden gearbeitet. Das ist eigentlich nicht zulässig und muss in der drauffolgenden Woche 1 Tag frei bekommen. Das wurde mir damals so erklärt, sonst gibt es Probleme mit dem Arbeitgeber / Betriebsrat. Mein freier Tag wurde mir aber gestrichen. Das nächste Problem. Meinen Resturlaub darf ich nicht nehmen, den soll ich verschieben. Ich frage mich, wie weit nach hinten denn, wenn er am 31.3. verfällt. Wie viele Tage vorher muss mir mein Chef Bescheid geben, obwohl der Urlaub genehmigt ist? Er kann nicht erst am Freitag ankommen und sagen, ab Montag bekommst du keinen Urlaub. Wo finde ich Gesetze für Arbeitgeber / Arbeitnehmer? Wie kann ich handeln und vorgehen? Langsam fühle ich mich verar***t und bin stinksauer. die traurige Rheinfee (IMG:style_emoticons/default/abschied.gif) Der Beitrag wurde von rheinfee bearbeitet: 14.Mar.2009 - 07:47 |
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Beitrag
#2
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mit neuen Ideen geladene Läuferin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.197 Userin seit: 08.03.2007 Userinnen-Nr.: 4.174 ![]() |
Hallo Rheinfee,
es kommt wirklich drauf an, was in deinem Vertrag steht. was hast du für einen vertrag? geregelt nach BAt? ich denke nicht, dass du einen Anwalt brauchst, denn ich höre raus, dass es bei euch einen Betriebsrat gibt! wende dich bitte sofort am Montag an den Betriebsrat, der für solche Dinge zuständig ist. Außerdem bleibt dir immer noch die Möglichkeit, dich an deine zuständige gewerkschaft zu wenden, selbst wenn du nicht Mitglied bist. Ein Arbeitgeber darf den genehmigten Urlaub kurfristig , aus betrieblichen Gründen , wieder canceln! Er darf dich ja sogar aus dem Urlaub zurückholen! dass du deinen resturlaub verschieben sollst, würde ich mir schriftlich geben lassen, weil dann verfällt er auf keinen Fall!!! , weil es dann Anordnung der Geschäftsführung ist. Wenn in deinem Vertrag steht, dass du Überstunden nach Bedarf leisten musst, sollte dort auch schriftlich festgehalten sein, wie du sie abfeierst oder ausbezahlt bekommst. Ist dies nicht im Vertrag hinterlegt, hast du schlechte karten. Bitte wende dich an den Betriebsrat oder an die gewerkschaft, um deinen Vertrag und deine Arbeitsbedingungen überprüfen zu lassen. liebe Grüße tara |
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