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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.308 Userin seit: 21.01.2008 Userinnen-Nr.: 5.555 ![]() |
Ich brauche dringend eure Hilfe.
Es geht um folgendes Problem: Ich habe in 1 Woche mehr als 48 Stunden gearbeitet. Das ist eigentlich nicht zulässig und muss in der drauffolgenden Woche 1 Tag frei bekommen. Das wurde mir damals so erklärt, sonst gibt es Probleme mit dem Arbeitgeber / Betriebsrat. Mein freier Tag wurde mir aber gestrichen. Das nächste Problem. Meinen Resturlaub darf ich nicht nehmen, den soll ich verschieben. Ich frage mich, wie weit nach hinten denn, wenn er am 31.3. verfällt. Wie viele Tage vorher muss mir mein Chef Bescheid geben, obwohl der Urlaub genehmigt ist? Er kann nicht erst am Freitag ankommen und sagen, ab Montag bekommst du keinen Urlaub. Wo finde ich Gesetze für Arbeitgeber / Arbeitnehmer? Wie kann ich handeln und vorgehen? Langsam fühle ich mich verar***t und bin stinksauer. die traurige Rheinfee (IMG:style_emoticons/default/abschied.gif) Der Beitrag wurde von rheinfee bearbeitet: 14.Mar.2009 - 07:47 |
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Beitrag
#2
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"Jeck op Sticker" ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14.613 Userin seit: 18.10.2008 Userinnen-Nr.: 6.317 ![]() |
hallo rheinfee,
geh´zum betriebsrat, weil überstundenanordnungen und urlaubsplanungen mitbestimmungspflichtig sind. ein erstes beratungsgespräch bei einem anwalt ist meist nicht teuer, viele anwälte nehmen für das erste gespräch nichts. briefe kosten eine feste gebühr. solltest du in einem ehemaligen BAT-Betrieb arbeiten, gilt (außer bei der kirche/bei der awo) der TVöD, den kann man auf der verdi-seite ansehen. dort stehen auch kontakttelefonnummern. die nichtgenehmigung eines urlaubes kann für einen arbeitgeber sehr teuer werden. kosten wegen bereits gebuchtem urlaub und so weiter werden dann meist vom arbeitgeber "übernommen", aber diese ansprüche können nur in einer seriösen rechtsberatung (gewerkschaft/anwalt) ermittelt werden. auch kommt es darauf an, was branchenüblich ist. in §26 TVÖD (auf der grundlage des bundesurlaubsgesetzes) steht, in absatz 2, dass wenn der resturlaub nicht bis zum 31.03. angetreten werden kann, dass er bis zum 31. mai angtreten werden muss. bei überstunden kommt es darauf an, in welcher branche du arbeitest, aber hier weiss der betriebsrat bescheid. verständnissfrage meinerseits: habt ihr einen betriebsrat oder einen personalrat oder eine mitarbeitervertretung? lg pantoffel |
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