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Beitrag
#1
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 129 Userin seit: 12.11.2008 Userinnen-Nr.: 6.386 ![]() |
Der aktuellen Newsletter des LSVD (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland) enthält den folgenden Aufruf für eine Erweiterung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 3 GG). Nachdem der Artikel 3 seit 1949 nur noch Homosexuelle und Behinderte (sic!) als ungleich erachtete, wurden immerhin die Behinderten im Rahmen der Verfassungsreform nach der deutschen Einheit 1994 endlich aufgenommen. Um gleiches Recht für Lesben und Schwule wirksam zum machen, fand sich bisher keine Mehrheit. Diese fehlende Rechtssprechung wirkt sich erheblich aus und denen, die die Debatten um die Gleichberechtigung von eingetragenen Lebenspartnerschaften verfolgen, wird leicht offensichtlich, wie sehr Deutschland auch im europäischen Vergleich der Gleichstellung hinterherhinkt und gerade seit CDU-regierten Zeiten der Diskriminierung weiterhin Tür- und Tor öffnet!
Der LSVD hat nun diesen Aufruf zur Gleichstellung Homosexueller im Artikel 3 GG ins Leben gerufen, der bereits von zahlreichen Prominenten und Organisationen unterstützt wird und mit Unterschriften (auch online) hoffentlich noch weitere Unterstützung findet: (IMG:http://www.lsvd.de/uploads/pics/postkarte_motiv_02.jpg) LG - D |
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Beitrag
#2
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Vegan 4 Life ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.354 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 50 ![]() |
Siehe auch Zypries: Lebenspartnerschaft durch Grundgesetz schützen http://www.lesbenforen.de/iv/index.php?showtopic=12763 (IMG:style_emoticons/default/thumbsup.gif) finde ich klasse, dass sich endlich mal was tut. wobei ich mir immer wieder die frage stellen muss, WESWEGEN man eigentlich artikel 3 gg und andere immer und immer wieder neu auslegen muss in der heutigen zeit. man sollte doch davon ausgehen, dass, wenn männer und frauen gleichberechtigt sind, das alle mit einschließt. egal ob behindert, homosexuell oder hindu oder oder oder. anhand der definition, wie sie im gg verankert ist, düfte es all die taten die unter das agg fallen, oder auch frauen und minderheiten gezielt benachteiligen, gar nicht geben. wenn man allerdings die augen aufmacht wird man sehen, dass deutschland, das ja eigentlich hochfortschrittlich und modern sein will, im ranking ganz europa hinterherhinkt.... fast in jedem land ist beispielsweise die situation der frauen weitaus besser, gerade was das finanzielle angeht. nun frage ich mich, wofür man all diese gesetze immer und immer wieder überarbeiten muss. wahrscheinlich tun das all die lieben politiker, die ja nach wie vor männlich in der überzahl sind, um sich und all die anderen vorstände und chefs daran zu erinnern, was sie regelmäßig brechen, übertreten oder schlichtweg ignorieren... würde nicht ein stetiger werte- und normenverlust in unserer gesellschaft herrschen, und das gegenüber einem menschen wieder etwas wert sein, so müssten diese debatten bei weitem nicht so hinreichend geführt werden, wie das letzten endes der fall ist. die 68er bewegung hatte nicht dafür gelebt, dass heute all das, was sie damals erreichten, mit füßen getreten wird. leider ist es nach wie vor realität, dass frauen, aus angst keinen job zu bekommen, immer noch ja-sagen und ein geringeres gehalt akzeptieren. mal ganz abgesehen davon, was sie sonst noch über sich ergehen lassen... vielleicht müsste wieder ein umdenken in der gesellschaft stattfinden. man sollte sich keinenfalls minderwertiger behandeln lassen, denn das ist man nicht. egal ob frau, migrantin oder muslima. denn wir sollten nicht vergessen, nach artikel 3 abs. 1,2,3 gg sind wir doch alle gleich.... wieso muss man dann erst so hart dafür kämpfen, seine liebe, die keineswegs eine andere ist als die liebe zwischen mann und frau, genauso schützen zu lassen...? all das sollte selbstverständlich sein, liest man es doch im gg ab artikel 1... aber papier ist ja bekanntlich geduldig, nicht wahr? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 22:58 |