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Beitrag
#1
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 148 Userin seit: 24.06.2007 Userinnen-Nr.: 4.659 ![]() |
Hallo (IMG:style_emoticons/default/flowers.gif) !
Mich würde mal interessieren, wer von Euch wo eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und welche Erfahrungen Ihr gemacht habt. Vielleicht haben auch einige von Euch diese Kombipakete (incl. OP-Versicherung). Habt Ihr diese schon benötigt und wie lief es mit der Kostenübernahme? Gab es Probleme? Wir sind auf der Suche nach einer neuen Haftpflicht und sind am überlegen ob wir nicht ein solches Kombipaket "buchen" sollten. Wäre schön, wenn sich ganz viele melden würden und ein paar Tipps hätten. Danke! Grüßle Angel (IMG:style_emoticons/default/icon4.gif) |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
Man unterscheidet bei den Haftungsarten zwischen Gefährdungs- und Verschuldenshaftung.
Wer einen Hund besitzt unterliegt der Gefährdungshaftung - das bedeutet, mit dem Besitz eines Hundes wird bereits eine Gefahr in Umlauf gebracht, die nicht kalkuliert werden kann. Anders als bei der Verschuldenshaftung muss den Besitzer des Hundes nicht zwingend eine Schuld treffen, um haftbar gemacht zu werden. Der Besitz des Hundes reicht hierfür bereits aus. Verglichen werden kann das mit dem Besitz eines Fahrzeugs. Hier gilt gleichermaßen die Gefährdungshaftung. Aussagen wie diese: ZITAT(rubia) Wenn Du als Hundehalterin etwas auf Dein Tier achtest... ist das wirklich rausgeworfenes Geld. machen mich wirklich sprachlos und gleichermaßen wütend. Ich finde es allemal angemessener, 40,- Euro im Jahr auszugeben (und das ist für eine Hundehaftpflicht sicherlich kein unrealistischer Beitrag), als beispielsweise zu riskieren, einem Kind, welches verträumt über die Leine eines Hundes fällt und sich einen körperlichen Dauerschaden zuzieht, zumindest nicht die finanziellen Folgen zahlen zu können. Der Hund muss ja nicht immer gleich beißen. Die Haftung vom Hundehalter ist keine Erfindung diverser Versicherungsagenturen, sondern vom Gesetzgeber gemäß §833 BGB. Ich bin ebenfalls mit Hunden aufgewachsen und vor vielen Jahren ist einer unserer Hunde leider verstorben, indem er eine kleine Massenkarambolage auf einer innerstädtischen Schnellstraße verursacht hat. Der äußerst treue und anhängliche Hund hat lediglich eine Handbewegung missverstanden und meinte, das er etwas tun müsse, was er in seinem gesamten Leben nicht einmal getan hat. Nämlich, über die Straße zu laufen. Ich glaube, mindestens 4 heranbrausende Autos waren teilweise schwer beschädigt. Ohne Hundehalterhaftpflicht wäre das der finanzielle Ruin meiner Eltern gewesen. Der Beitrag wurde von Fledi bearbeitet: 28.Aug.2009 - 18:29 |
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