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Beitrag
#1
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community managsie ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 2.883 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 6 ![]() |
Da Judschini die erste Umfrage durcheinandergebracht hat, dürfen nun ALLE nochmal klicken. (IMG:style_emoticons/default/wink.gif)
ZITAT So zwei Tage vor der "großen" Wahl interessiert mich sehr, welche Partei ihr wählen werdet. Oder geht der Trend mehr zum Nichtwählen? In natürlich geheimer Wahl, dürft ihr heute hier schon euer Kreuzchen abgeben, welches rein statischen Wert hat. lg Lucia Brown |
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Beitrag
#2
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Satansbraten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 583 Userin seit: 28.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.285 ![]() |
...aber noch viel *doofer* finde ich es, wenn man in einem 300-Seelen-Dorf
im europäischen Ausland wählen geht. Vom eigenen Nachbarn aufgefordert wird die Aufenthaltsgenehmigung bzw. Pass vorzuzeigen (IMG:style_emoticons/default/patsch.gif) Die Wahllisten werden in D. auf der jeweiligen Stadt/Gemeindeverwaltung erstellt mit der Nr. des Wahlbezirkes und mit deiner Nr. als Bürgerin - z.B. Nr. 2134! Also ist doch Kontrolle sichergestellt ob du gewählt hast oder nicht! Nach Einwurf deines Stimmzettels - kümmt hinter dein Nümmerchen ein Häkchen (IMG:style_emoticons/default/icon4.gif) Sooo dämlich wie du denkst ist der deutsche Amtsschimmel nun doch nicht (IMG:style_emoticons/default/rolleyes.gif) |
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Beitrag
#3
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 267 Userin seit: 02.11.2008 Userinnen-Nr.: 6.358 ![]() |
Die Wahllisten werden in D. auf der jeweiligen Stadt/Gemeindeverwaltung erstellt mit der Nr. des Wahlbezirkes und mit deiner Nr. als Bürgerin - z.B. Nr. 2134! Also ist doch Kontrolle sichergestellt ob du gewählt hast oder nicht! Ne ! Also erster Teil stimmt schon, zweiter Teil aber nicht. Ich gebe June recht, eine Wahlbenachrichtigungskarte könnte ich auf der Straße finden oder im eigenen Haushalt / WG usw. und wenn das Geschlecht passt und man würde sich nur darauf verlassen, könnte ich ein zweites mal wählen. Die Wahlbenachrichtigungskarte heißt daher auch nur Benachrichtigungs- und nicht Berechtigungskarte ! Sie berechtigt nämlich überhaupt und gar nicht zur Wahl. Sie soll zwar mitgebracht werden, ist aber keinesfalls erforderlich. Sie erleichtert lediglich das Prozedere. Denn richtig, anhand der Nummer kann der Wähler schnell im Wählerverzeichnis ausfindig gemacht werden. Außerdem erleichtert ein kurzer Blick, bereits im Eingangsbereich, bei Aushändigung des Stimmzettels, ob sich der Wähler überhaupt im richtigen Wahllokal befindet. Maßgeblich ist das was im Wählerverzeichnis steht. Nur wer dort eingetragen ist, ist auch tatsächlich wahlberechtigt. Damit man weiß, dass es sich um die korrekte Person handelt, ist der Personalausweis vorzulegen, es sei denn, die Person ist persönlich bekannt - hatten wir das nicht schon bei der Kommunal/Europawahl im Juni diskutiert ?! ;-) In kleinen Dörfern ist das mit dem persönlich bekannt meist ziemlich unproblematisch, da auch die Wahlhelfer ortsansässig und meist Gemeinderats-, Stadt/Gemeindeverwaltungs- oder Vereinsaktiv sind etc. Hier wird also relativ häufig auf die spezielle Ausweisung verzichtet. Sobald aber Zweifel in der Person bestehen ist der Ausweis zwangsläufig vorzuweisen. Nur SO kann sichergestellt werden, dass jede/r Wähler/in nur einmal von seinem Wahlrecht Gebrauch macht bzw. Gebrauch machen kann. Wenn Du Dich, June, wirklich beschweren möchtest, würde ich mich gar nicht groß an irgendwelche "hohen" Stellen wenden, sondern einfach an die für Dich zuständige Stadt- / Gemeindeverwaltung. Diese werden Ihre Wahlhelfer zwar i.d.R. entsprechend geschult haben (oder vertrauen auf erfahrene Wahlhelfer) die tatsächliche Umsetzung im Wahllokal obliegt dann aber doch teilweise dem eigenen entscheiden der Pesonen. Wenn bspw. viel Andrang ist oder bereits unzählige Wähler da waren, bei denen immer alles gestimmt hat, werden sie vielleicht nachlässiger. Andererseits, "ein gebranntes Kind" wird vielleicht ziemlich strikt und führt zu o.g. Situation "Nachbar A fordert von Nachbar B die Vorlage des Ausweises". Nu ja, soviel von mir zu dem Thema ;-) Viele Grüße und problemloses Wählen im Wahllokal, Ricky PS: Unabhängig davon bin ich persönlich auch der Meinung, dass es eher selten sein dürfte, dass wirklich jemand eine "gefundene" Wahlbenachrichtigungskarte "missbraucht" oder eine solche mopst. Dass, wie angeführt, jemand im Wahllokal war und es hieß, dass er schon gewählt hat, könnte auch einfach daran liegen, dass der Wahlhelfer einen anderne Wähler falsch "abgehakt" hat. In diesem Fall könnte man darum bitten, dass die Wahlhelfer kurz überlegen oder anhand der einbehaltenen Wahlbenachrichtigungskarten die Personen direkt ober oder unter einem im Wählerverzeichnis kontrollieren. edit: Stadt/Gemeindeverwaltung ergänzt Der Beitrag wurde von Ricky bearbeitet: 27.Sep.2009 - 14:22 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 10:11 |