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Beitrag
#1
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community managsie ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 2.883 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 6 ![]() |
Da Judschini die erste Umfrage durcheinandergebracht hat, dürfen nun ALLE nochmal klicken. (IMG:style_emoticons/default/wink.gif)
ZITAT So zwei Tage vor der "großen" Wahl interessiert mich sehr, welche Partei ihr wählen werdet. Oder geht der Trend mehr zum Nichtwählen? In natürlich geheimer Wahl, dürft ihr heute hier schon euer Kreuzchen abgeben, welches rein statischen Wert hat. lg Lucia Brown |
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Beitrag
#2
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.369 Userin seit: 06.09.2008 Userinnen-Nr.: 6.182 ![]() |
Also ich bin nun schon seit Jahren als Schriftführerin bei Wahlen im Einsatz und muss sagen, dass auch wir weitesgehend auf den Ausweis verzichten.
Mein Wahlbezirk ist recht überschaubar (ca. 1.200 Wahlberechtigte) und es kommt selten vor, dass ich mir einen Ausweis zeigen lasse, weil ich das Gesicht nicht dem Namen zuordnen kann. Hinzu kommt, dass meine Wahlvorsteher oder Beisitzer meist die kennen, die ich nicht kenne, so dass die Möglichkeit der befürchteten Manipulation gen null tendiert. Doch wie gesagt, damit kann ich nur mit Sicherheit für meinen Bezirk sprechen und mit ähnlicher Sicherheit für meine Stadt insgesamt, denn wie schon häufiger erwähnt, gerade in ländlicheren Gefilden ist es nun mal so, dass beinahe jeder jeden irgendwie "kennt". Mit den Jahren lernt man dann schon seine "unbekannten" Mitmenschen dahingehend kennen, dass sich zu dem Namen im Wählerverzeichnis auch ein Gesicht zuordnen lässt. Schaut mich der ein oder ander Wähler/in fragend an, wenn ich den vorgezeigten Ausweis ablehne oder die Frage verneine, ob er/sie den Ausweis vorzeigen soll, so bekommt er/sie von mir freundlich erklärt, dass ich diesen nur bei Zweifeln über die Person vor mir sehen möchte und da in seinem/ihrem Fall keine Zweifel beständen, könnte ich auch darauf verzichten, schließlich sehen wir uns ja regelmäßig bei Wahlen oder ich hatte beruflich schon mal mit ihnen zu tun. In einer Großstadt, wo dann doch eher Anonymität herrscht im Vergleich zur Kleinstadt, kann ich mir jedoch eher weniger vorstellen, dass dort immer auf einen Ausweis verzichtet werden kann, besonders wenn bedacht wird, dass die Wahlhelfer dort eben nicht immer in annähernd der gleichen Formation zum Einsatz kommen, so dass sich sagen liesse, dass sie auf Grund sozusagen jahrelanger Übung "ihre" Wahlberechtigen mittlerweile kennen. Trotzdem sollte man die fehlende Ausweiskontrolle nun nicht zu sehr dramatisieren aber selbstverständlich auch nicht bagatellisieren. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte findet sich beispielsweise kein Geburtsdatum des Wahlberechtigten, was jedoch im Wählerverzeichnis vorhanden ist. Folglich kann jemand sollte er/sie tatsächlich auf welche Weise auch immer in Besitz einer fremden Benachrichtigungskarte gelanden und mit dieser versuchen ein zweites Mal zu wählen, so stehen ihm/ihr zwei, drei Hürden im Weg. Zunächst einmal könnte der/die tatsächliche Wahlberechtigte bereits gewählt haben und abgehakt sein, dabei ist diese Person möglicherweise auch persönlich bekannt (Manipulierender und/oder echter Wahlberechtigter) und sollte der Fall eintreten, dass weder die eine noch die andere Person bekannt sein, so bleibt das Geburtsdatum, was die "findende" Person nicht erahnen kann, denn ein Name allein kann mir nicht sagen, wie alt der/die Namensträgerin ist und ob das mit dem eigenen passt. Damit möchte ich jedoch nicht sagen, dass ich es in Ordnung finde, wenn generell auf den Ausweis verzichtet wird, gerade wenn das Merkmal "persönlich bekannt" nicht vorliegt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 09:28 |