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Beitrag
#1
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mensch. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.514 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 ![]() |
Hallo allerseits,
ich bin seit Ewigkeiten bei ein und derselben Bank, deswegen ist meine letzte Kontoeröffnung schon um die 15 Jahre her. Nun will ich für ein paar Rücklagen ein zweites Konto eröffnen (was nicht aufm Hauptkonto ist, wird nicht so schnell ausgegeben ;o) ) und hab mir dazu eine regionale Bank mit Guthabenzinsen auf dem Girokonto ausgesucht. Die Bank unterstützt auch einen CSD, ich gebe zu, das finde ich zusätzlich sympathisch. Nun habe ich den Antrag heruntergeladen, ausgefüllt und abgeschickt und bekomme nach fast 14 Tagen eine erste Rückmeldung. Die Bank möchte nun eine Übersicht über meine "Spar- und Depotguthaben" und meine letzten beiden Steuerbescheide. Das finde ich spontan too much. Hätte ich Spar- und Depotguthaben, würde ich sie nicht mit jeder anderen Bank teilen wollen - ich erahne schon den Anruf des Bankberaters, einem Freund ist es so ergangen, weil er ein Vereinsguthaben treuhänderisch auf einem neuen Privatkonto verwaltet und das momentan recht hoch ist. Und was soll das mit den beiden Steuerbescheiden? Sind Einkommenseinkünfte mittlerweile Usus? Ich hatte anfangs keinen Dispo und habe ihn dann ohne Rücksprache einfach nach den ersten regelmäßigen Zahlungseingängen (damals Gehalt) bekommen. Für das neue Konto würde ich nicht einmal einen Dispo wollen. Egal... ich will mir ja andere Erfahrungen einholen. Wir ergeht es Euch, so Ihr in letzter Zeit ein Girokonto eröffnet habt? McLeod, gerade auf einem Antidatensammelparanoiatrip ;o) |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
Wenn bei uns in der Bank ein Termin zur Kontoeröffnung gemacht wurde, haben wir folgende Unterlagen erbeten. Diese waren nicht zwingend, aber für eine Hauptkontoeröffnung vorteilhaft:
Kontoauszüge der Vorbank - wenn Abbucher umgestellt werden sollten. Kindergeldbescheid, Rentenbescheid - wenn diese Eingänge aufs Konto sollten. Weniger zur Kontrolle, als eher zur Erfassung der Daten für das Anschreiben der jeweiligen Stellen. Sparbücher - wenn diese mit verlegt werden sollten. Depotauszüge - wenn diese mit verlegt werden sollten. Gehaltsnachweis - wenn beim Neukonto sofort ein Überziehungsrahmen über 1000,- vereinbart werden sollte. Wenn es sich um ein reines Guthabenkonto handelt, haben wir auf sämtliche Nachweise verzichtet. Einen Steuerbescheid würde ich meiner Bank nicht vorlegen, genausowenig würde ich meine (positive) Finanzlage ausbreiten. Der Beitrag wurde von Fledi bearbeitet: 28.Jan.2010 - 22:13 |
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