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> Aufhebungsvertrag, Unsicherheit
-WhoCares-
Beitrag 31.Mar.2010 - 11:43
Beitrag #1


Satansbraten
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Hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiter helfen?!

Ich arbeite derzeit in einem Behindertenheim und es ist für mich (persönlich) dort nicht mehr möglich, dort weiterhin zu arbeiten.
Jetzt ist es so, das ich letzte Woche ein Vorstellungsgespräch ,in einem anderen Heim,hatte und nächste Woche dort hospitieren werde.
Jetzt wäre es so, das ich dort schon recht bald, sprich im Mai anfangen sollte, wenn ich die Stelle habe, die Chancen stehen nicht schlecht.
Da ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich nicht mehr in der Probezeit.
Also Aufhebungsvertrag.
Wenn ich das mache, wie sieht das arbeitsrechtlich aus?
Muss der Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag zustimmen oder kann er dem widersprechen?

Meiner Gruppenleitung werde ich das heute sagen *bibber* und sie weiß auch, das ich mich bewerben werde, bzw. es habe.

Grüßlis,
WhoCares
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McLeod
Beitrag 31.Mar.2010 - 13:33
Beitrag #2


mensch.
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Ein Aufhebungsvertrag bedeute (meiner amateurhaften Meinung nach), dass sich beide Seiten einig sind, das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt und ggf. zu bestimmten Bedingungen zu beenden. Das können Sperrklauseln sein, damit ein.e Kundenberater.in keine Kunden abwirbt oder eine Abfindung, wenn der/die Arbeitnehmer.in eigentlich ein Recht darauf hat, weiterbeschäftigt zu werden. In meinen Augen wäre der Auflösungsvertrag der "saubere" Weg, wenn die Kündigungsfristen, die ich anscheinend nicht mehr auf aktuellem Stand kenne, "zu lang" sind. Warum sollten sich beide auf eine gemeinsame Mauschelei (Rückdatieren einer Kündigung) einigen, wenn sie eine gemeinsame Regelung finden können?

Auf jeden Fall (Altklugmouds an) erst eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterzeichnet ist. Und dran denken, dass an der neuen Stelle die Unsicherhait der Probezeit wieder von vorne losgeht. (Altklugmodus aus).

Liebe Grüße und toitoitoi für die beurfliche Entwicklung wünscht Dir
McLeod
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Allegria47
Beitrag 31.Mar.2010 - 14:15
Beitrag #3


Naschkatze
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[quote name='McLeod' date='31.Mar.2010 - 14:33' post='1094984362']


Auf jeden Fall (Altklugmouds an) erst eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterzeichnet ist. Und dran denken, dass an der neuen Stelle die Unsicherhait der Probezeit wieder von vorne losgeht. (Altklugmodus aus).

Und ich stimme dem voll zu.......... denn vergiss bitte nicht, sollte das neue Arbeitsverhältniss nicht zustande kommen und du stehst dann da mit deinem Aufhebungsvertrag gibt es IMMER eine Sperrzeit vom Arbeitsamt......... von mind. 3 Wochen bis zu 3 Monaten
Habs grad selbst durchgemacht
gruss
A
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