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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.084 Userin seit: 11.08.2009 Userinnen-Nr.: 6.882 ![]() |
Liebe Frauen, ich hab mal eine Frage dazu, wie Ihr die Homoehe seht?
Unabhängig davon, ob Ihr persönlich verheiratet, verpartnert seid oder nicht, frage ich mich, wie Ihr zu dem Thema steht? Ob es eine Ehe geben soll, die der anderen Ehe gleichgesetzt ist? Und wie Ihr die Homoehe seht bei Männern und bei Frauen, ob es das gleiche ist? Und wie Ihr das mit den Kindern seht? (Meine unmassgebliche Meinung ist, dass es eine rechtlich gleichwertige Ehe für Frauen geben soll. Und dass Kinder von der jeweils anderen Frau adoptiert werden können ohne großen bürokratische Hürden, sondern ganz einfach nach dem gleichen Rechtsprinzip wie in Heteroehen auch. Da gilt der Ehemann immer als Vater auch wenn er nicht der biologische Vater ist.) |
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Beitrag
#2
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: stillgelegt Beiträge: 1.127 Userin seit: 25.02.2010 Userinnen-Nr.: 7.294 ![]() |
Moin zusammen,
schwieriges Thema, mit dem sich ja auch das Verfassungsgericht auseinandersesetzt hat. Auf der einen Seite steht dem Partner im Fall eines Falles die Betriebsrente zu, andererseits wird die Steuerklasse bei "Verpartnerung" nicht geändert..... Meine persönliche Meinung ist, die Partnerschaft zweier Homosexueller sollte komplett gleichgestellt sein. Man sollte Kinder adoptieren können, die dann im geschützten Rahmen aufwachsen können. Mama und Mama, oder Papa und Papa. Das Thema Kinder ist nochmal besonders sensibel, nicht nur bei Schwulen und Lesben. In den meisten Kindergärten haben größtenteils der Kinder keine geregelte Familie. Will sagen, zwei Elternteile. Viele sind alleinerziehend, der Vater unbekannt oder noch mit ner anderen zusammen. Die Kinder werden dann mal hier oder dort in den Patchworkfamilien geparkt. Gerade so wie es die Dienstpläne oder die Freizeitgestaltung der Erwachsenen zulässt. Im günstigsten Fall ist die Regelung gut verabredet, im ungünstigsten müssen Gerichte darüber entscheiden. Kindergärten und Horte haben Listen, in denen steht, welches Kind wann von wem abgeholt wird. Exmann, Exfrau, Freundin des Exmannes, Lebenspartner der Mutter, usw.... und wem das Kind auf keinen Fall mitgegeben werden darf, z.B dem Exmann. HILFEEE! Der Staat fühlt sich zunehmend verantwortlich für die Erziehung und Förderung der Kinder (Kindergartenplatz ab 0 Jahren (IMG:style_emoticons/default/patsch.gif) ) Auch möchte ich nicht als "ledig" dastehen müssen, wenn ich mit einer Frau eine Lebensgemeinschaft führe. Die Bezeichnung "verpartnert" finde ich unpassend. Was soll das denn sein? Bei "verheiratet" ist die Sache klar und klingt in der Gesellschaft vertraut und unmißverständlich. Lg |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 21:45 |