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Beitrag
#1
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Userin seit: 16.03.2007 Userinnen-Nr.: 4.205 ![]() |
Ich verfolge seit einiger Zeit die Berichterstattung über exessive Gewalt von Jugendlichen/Heranwachsenden.
Die allgemeinen Straftaten aus dieser Gruppe nehmen seit zwei Jahren leicht ab, die Brutalität und Hemmungslosigkeit bei Gewalttaten ist jedoch gestiegen. Immer häufiger gehen Heranwachsende scheinbar grundlos auf wehrlose Menschen los. Die Abnahme von Straftaten kann auch darin begründet sein, dass es von Jahr zu Jahr weniger Menschen in der betreffenden Altersklasse gibt. In dem "Fall Brunner" gibt es drei Täter: Markus ist wegen Körperverletzung und Diebstahl vorbestraft und saß bereits wegen schwerer räuberischer Erpressung im Jugendarrest. Er hatte einer Rentnerin eine Pistole an den Kopf gehalten und Geld erpresst. Um die Familie kümmern sich seit Jahren die Behörden. Sebastian schnupfte mit 12 Jahren Heroin. Danach schluckt er LSD und Ecstasy-Pillen, kokst und kifft jahrelang, schmiß die Schule. Seine Mutter ist psychisch krank und mit der Erziehung ihres Sohnes überfordert, der Vater stirbt früh. Im November 2008 nimmt ihn das Jugendamt in Obhut. Vorbestraft ist er wegen schwerer Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Drogendelikten. Christoph ein Jungen aus gutem Haus. Der säuft und kifft und wurde wegen Körperverletzung und Diebstahl zu Sozialstunden verurteilt wurde. Sebastian und Christoph leben zur Tatzeit im easyContact House, einer Hilfeeinrichtung, sie erhalten Betreuung durch Sozialarbeiter und Therapeuten. Christoph, der die anderen zwei zu weiteren Taten aufforderte, sie hinterherschickte und gemeinsam mit ihnen 15 Euro von den Kindern (die Brunner hiervor schützte)rauben wollte, wurde bereit verurteilt. Er war bei der Tötung selbst nicht anwesend. Allerdings schrieb er nach der Tat hierzu im Internet und musste sich auch hierfür wegen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten verantworten (da kann sich jede selbst vorstellen was er zur Tat schrieb). Da bei ihm auch Betäubungsmittel sichergestellt worden waren, wurde auch deren unerlaubter Besitz angeklagt. Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht München verurteilte ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu 19 Monaten Jugendstrafe zur Bewährung. Der sich in einer Suchttherapie befindende Verurteilte erhielt als Bewährungsauflage, diese für weitere fünf Monate fortzusetzen. Da Taten von Jugendlichen zumeist ohne Vorstrafen enden, es zu Wiederholungen und einer Schwere der Tat kommen muß, braucht es einiges um vorbestraft zu sein. Vorrang hat im Jugendstrafrecht, solange es irgendwie vertretbar scheint, der Auftrag zu Erziehung bzw. Hilfsangebote. Christoph hat die Tat nicht bereut, nicht die räuberische Erpressung, nicht seine Schläge gegen die Opfer an dem Bahnhof, bevor Brunner eingriff. Dies schließe ich daraus, dass er nach der Tat öffentlich zu Gewalt aufrief im Zusammenhang mit dem Fall. Vor Gericht und somit auch später in der Presse wurde er "Wortführer" der Tat genannt. Auf seine Herkunft aus einem schlechten Miieu kann er sich nicht berufen, stattdessen auf Drogenkonsum. Dies ergab für ihn eine Bewärungsstrafe. Ob die Teilnahme an einer Therapie als Strafe angesehen werden kann bezweifele ich persönlich auch wenn es juristisch so gesehen werden kann. Markus und Sebastian geben als Milderungsgrund Alkoholkonsum an, zudem wird öffentlich über ihre Herkunft und Perspektivlosigkeit berichtet als mögliche Ursache der Tat. Zudem geben sie an von Brunner angegriffen worden zu sein und sprechen von Impulsverlusten und Erinnerungslücken. Nach ähnlichen Taten in München in denen Angeklagte Alkoholenthemmung angaben wurde dies bei Urteilsverkündung in Bayern nicht als Milderungsgrund anerkannt. Grund damals war, dass das Gericht nicht davon ausgeht, dass ein betrunkener Mensch dermaßen zielgerichtet und schnell Schlagen und Treten kann. Wie es in diesem Fall gesehen wird ist unklar. In Bezug auf Betreuung vor der Tat wurde gesellschaftlich intensiv Hilfe in der Familie und individuell für die Täter geleistet. Ich bin ratlos und wütend wenn ich daran denke wie wenig Maßnahmen, ob Strafe oder Hilfe, bei den drei Tätern halfen. Ich bemerke an mir, ich habe wenig Lust mit Gründe zu überlegen wieso sie diese Tat begehen "mussten". Wenn ich mir überlege, dass es Menschen gibt die von sich sagen, sie rasten einfach aus und sind nicht mehr zu bremsen, dann bekomme ich persönlich Angst. Ich hätte ihnen nichts entgegenzuhalten. Ich könnte auch nicht darauf vertrauen am Boden liegend, ohnmächtig, verschont zu werden von weiteren Verletzungen. In solchen Momenten denke ich bezogen auf diese Täter ist es einfach Glück ihnen nicht zu begegnen. |
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Beitrag
#2
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Nur ganz kurz, weil ich zu mehr heute nicht mehr komme:
Die Tatsache, dass wir aufgefordert wurden, untersuchungsunwillige Eltern namentlich zu melden - und zwar ganz gleich, welche Gründe diese Eltern angaben; zum Beispiel den, dass sie, wie ich ja auch, ihr Kind nur von ihrem jeweiligen Kinderarzt untersuchen lassen wollten - fand ich vor allem deshalb schlimm, weil wir als Erzieherinnen offenbar nur dazu taugten, dem Jugendamt aus dem Zusammenhang heraus diese "Unterlassungen" zu melden, nicht aber dazu, selbst einzuschätzen, ob diese Kinder entwicklungsverzögert, verwahrlost oder sonstwie auffällig waren. Und das, obwohl WIR diese Kinder jeden Tag sahen! Und genau das hat auch viele der Eltern gestört. Bei den Einen meldete sich Widerspruch, weil sie ihre Kinder bei uns und ihrem Kinderarzt in so guten Händen empfanden, dass es ihnen nicht nötig erschien, dass wir ihnen sozusagen zusätzlich eine medizinische Untersuchung aufnötigten, bei einer/m Fachfrau/-mann, der Sie und das Kind gar nicht kannte (und wenn sie nicht "mitspielten", Meldung machen würden), bei den Anderen kam die Frage auf, ob wir wohl überhaupt in der Lage dazu seien, Einschätzungen in Bezug auf die Entwicklung der Kinder vorzunehmen. Das hat unsere Position und das Vertrauensverhältnis der Eltern in die Einrichtung geschwächt. Und das ist gerade in solchen Fällen, in welchen es darum geht, Familien sensibel zu betreuen/weiterzuhelfen (was eben leichter ist, wenn man sich untereinander kennt), kontraproduktiv. Gruß shark |
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Beitrag
#3
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Userin seit: 16.03.2007 Userinnen-Nr.: 4.205 ![]() |
shark,
....jetzt driften wir etwas ab, kann auch bereichernd sein... (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) ....ich verstehe Deine Entrüstung bezüglich des gefühlten Absprechens von Kompetenzen. Aber eine Erzieherin hat, bei allem Wissen um die Kinder die sie betreut, bestimmte Kompetenzen nicht. Kompetenzen die eine Datenerhebung nach unabhängigen Standards (weil unvoreingenommen und zentral) ermöglicht. Es werden Erzieherinnen damit keine Kernkompetenzen ihres Berufes abgesprochen. Natürlich können diese viel erkennen und sollen hierfür auch Verantwortung tragen. Aber eine Erzieherin ist kein Arzt. Und Erzieherinnen von Einrichtung zu Einrichtung urteilen anders, nicht so zentrale Stellen beauftragt durch das Gesundheitsamt. Personen welche speziell für eine generalisierte ärztliche Untersuchung ausgebildet sind. Ich weiß nicht welche Untersuchung dies war. Ich kann hier z.B. für Untersuchungen sprechen, welche u.a. in Niedersachsen Pflicht sind und als Schuleingangsuntersuchung gelten. Das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD vom 24. März 2006) schreibt für alle schulpflichtigen Kinder in Niedersachsen ärztliche Schuleingangsuntersuchungen vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte untersuchen die Kinder rechtzeitig vor der Einschulung ärztlich (!) auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen (Schuleingangsuntersuchungen). […] Die Landkreise und kreisfreien Städte teilen den Erziehungsberechtigten (§ 55 des Niedersächsischen Schulgesetzes) die Untersuchungsergebnisse für ihr Kind mit (nicht die Erzieherinnen, was schlau sein kann. Denn je nach Entscheidung wird die Beziehung der Erzieherinnen zu den Eltern/Kind eben nicht durch „Auflagen“ oder Kritik am Entwicklungsstand der Kinder beeinträchtigt). Der aufnehmenden Schule werden nur die für die Schulfähigkeit bedeutsamen Untersuchungsergebnisse mitgeteilt. Das Landesgesundheitsamt kann einheitliche fachliche Anforderungen für die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen empfehlen [§5(2)NGöGD] (sie wird immer versuchen einheitliche Standards umzusetzen, denn die Datenerhebung dient weiteren Zwecken und ist nur sinnvoll wenn sie nach bestimmten vergleichbaren Standards abläuft) (1) Die Gesundheitsberichterstattung dient der Planung und Durchführung von Maßnahmen,die die Gesundheit fördern und Krankheiten verhüten. In den Berichten werden Daten und Informationen zielgruppenbezogen und geschlechterspezifisch dargestellt und bewertet. (2) Die Landkreise und kreisfreien Städte beobachten, beschreiben und bewerten die gesundheitlichen Verhältnisse ihrer Bevölkerung, (! eben nicht des Einzelnen oder der Kinder aus einer Einrichtung, sondern alle, miteinander verglichen) insbesondere die Gesundheitsrisiken, den Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten. Dazu sammeln sie nicht personenbezogene und anonymisierte Daten, werten diese nach epidemiologischen Gesichtspunkten (das sollte Erzieherinnen nicht aufgenötigt werden) aus und führen sie in Fachberichten zusammen (kommunale Gesundheitsberichterstattung). In die Berichterstattung sollen auch anonymisierte Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und Untersuchungen im Rahmen der Zahngesundheitspflege (eben eine ärztliche, fachärztliche Untersuchung) nach § 5 Abs. 3 einbezogen werden [§8(1, 2) NGöGD] Die Erhebung der Impfdaten ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben: Bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemein bildenden Schule hat das Gesundheitsamt oder der von ihm beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste LanLandesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. [§4 (11) IfSG] (ich denke Erzieherinnen haben andere Aufgaben als medizinische Daten an dieses Institut zu melden und ohne ihnen Fachkompetenz abzusprechen, denke ich doch dies sollten Ärzte tun, Ärzte die hierfür besonders ausgebildet, berufen wurden, eben nicht der Hausarzt von nebenan) Erzieherinnen sollten keine Verantwortung haben Gesundheitsrisiken, Impfstatus und Zahngesundheit ärztlich zu beurteilen, es ist nicht ihre Aufgabe. Die Untersuchungen sind global, eben auf den Gesundheitsstand der Gesamtbevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt bezogen. Dazu braucht es Vergleichsdaten die eine Erzieherin in einer Einrichtung nicht hat. Sie sieht nur ihre Kinder. Die Untersuchung ist Pflicht, daraus ergibt sich die Mithilfe der Erzieherinnen. Im Grunde hätten die Zuständigen es auch anders abgleichen können, eben nach dem Geburtenregister. Ggf. haben sie gehofft, Erzieherinnen klären hierzu auf, diese aber nicht genug informiert? Nicht ihr Erzieherinnen habt eine medizinische Untersuchung aufgenötigt sondern die entscheidende Stelle (Behörde, Stadt, Gesundheitsamt pp.) wer auch immer da bei euch verantwortlich ist. Dies sollte auch in der Darstellung klar werden. Dieses Aufnötigen muß per Gesetz vollzogen worden sein, sonst auch keine Datenerhebung und das Ganze war illegal, was ich nicht vermute. Ich denke, dass es nicht unbedingt schlecht ist in Bezug auf z.B. Gesundheitsvorsorge und deren Vergleichbarkeit in Jahrgängen zentral unabhängige ärztliche Gutachter zu bestellen. Gleichzeitig ist die individuelle Betreuung von Erzieherinnen und deren Kontakt zu Eltern und Kindern wichtig. Es sind zwei verschiedene Beziehungen, nicht gegeneinander vergleichbar sondern miteinander ergänzend. Nichts was sich gegenseitig in Frage stellt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.07.2025 - 23:05 |