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Beitrag
#1
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- keep it up you go girl - ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13.733 Userin seit: 21.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.099 ![]() |
Gerade wird in den Medien darüber diskutiert, ob die Bildungs-Card für alle Kinder eingeführt werden soll. Sie sollte zunächst für bedürftige Kinder eingesetzt werden, damit sie Zugang zu Förderkursen und Musikunterricht bekämen.
Die CSU möchte dies nicht und setzt auf direkte Geldleistungen. Welche Meinungen, Informationen, Gedanken usw. habt ihr dazu? |
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Userin seit: 16.03.2007 Userinnen-Nr.: 4.205 ![]() |
ZITAT Lieber 60 Euro Gutschein für Bildungsmaßnahmen, die man frei wählen darf, als keine 60 Euro Gutschein. So eingeschränkt denke ich nicht. Eher sehe ich noch Möglichkeiten für Alternativen zum Gutschein. Der statistischen Warenkörb für Hartz-IV-Bezieher - auch für Kinder - unfasst Posten wie Maßbekleidung, Segelflugkurse und Tabak. Andererseits werden wichtige Punkte wie Bildung und kulturelle Teilhabe kaum berücksichtigt. Das BVerfG sagte dies muß neu berechnet werden, dabei ist vieles offen. Neu berechnet heißt nicht mehr, es heißt nicht weniger (auch wenn die Tendenz nach mehr aussieht). Es heißt auch nicht Gutschein.... . Erstmal nur Neuberechnung. Gleichzetig steht Eltern das alleinige Erziehungsrecht nach dem Grundgesetz zu. Sie entscheiden was das Kind eben machen darf.Sollen sie auch weiter ohne Einschränkungen solange sie den Erziehungsauftrag erfüllen. Der Staat kann es nicht besser. Ich fand Magics Einwand gut. Einmal z.B. in Bezug auf Sportvereine. Der Beitrag für den Sport ist längst nicht alles und gilt die Karte auch für Kleidung und Bus dahin oder wäre es nicht besser, 60 Euro und die Eltern haben das Geld für den Bus, die Kleidung und den Vereinsbeitrag? Gutscheine im Asylrecht haben gezeigt sie sind nicht unbedingt klug. Es kam dazu, dass in bestimmten Läden eingekauft werden musste, ggf. nicht unbedingt billiger. Die Einkäufe waren auf bestimmte "Größenordnungen" festgelegt und Verwaltung und Kosten sind zudem etwas was bedacht werden sollte. Ob man Eltern die sich jetzt nicht um Kinder kümmern, sie jetzt nicht in den Zoo begleiten, dazu bekommt indem man ihnen eine Chipcarte gibt, weiß ich nicht. Vielleicht vertrinken auch einige "Kindergeld". Ich habe einfach mal § 17 des SGB 9 aufgeschlagen. Im Sozialgesetz sind auch Gutscheine vorgesehen. ZITAT Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen § 17 (2) Ausführung von Leistungen Diesen Gedanken gibt es auch an anderen Stellen im Gesetz. Ich glaube wir tun Menschen keinen Gefallen wenn wir ihnen Verantwortung (gerade für Geld) abnehmen. Als Beispiel, ich habe mit Heranwachsenen zu tun, die bislang nur Transferleistungen erhielten, ihre Miete ging direkt an Vermieter, weil man ihnen nicht zutraut sie zu bezahlen. Sie haben kein Gefühl für Kosten von Wohnraum oder gewisse Nebenkosten..... . Nun können Eltern ggf. entscheiden wo die Karte eingesetzt wird. Erfahrungsgemäß wird es Träger geben die diese abrechnen und welche die es nicht tun. Aber es wird das Gefühl für Leistung und Gegenleistung auch oft verlorengehen. Nebenbei wird das Einfordern von Geldleistungen vom Staat, gegen Bildungscardpunkte ein gigantisches Verwaltungs-System werden. Diesen müssen die Träger, d.h. Sportvereine & Co. bewältigen aber auch Verwaltungsbeamte der Behörden. Spätestens dort versickert dann das Geld, was ggf. durch nicht eingelöste Bildungscards gespart wird. Ob ich Eltern Geld gebe oder "Punkte", beides ist keine Garantie, dass Kinder den Vorteil erhalten (der ihnen zugedacht ist). Es steht und fällt mit dem Willen der Eltern. In diesem Sinne sollten Eltern gestärkt werden und ihnen sollte eine entsprechende Freiheit analog zu ihrer Verantwortung übertragen werden. |
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Beitrag
#3
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mensch. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.517 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 ![]() |
ZITAT(§ 17 des SGB 9) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen § 17 (2) Ausführung von Leistungen Diesen Gedanken gibt es auch an anderen Stellen im Gesetz. Ich glaube wir tun Menschen keinen Gefallen wenn wir ihnen Verantwortung (gerade für Geld) abnehmen. Genau hier hab ich neulich mal gedanklich eingehakt, weil es um dieses Thema - Eigenverantwortung im sozialen Auffangnetz - auf NDR info ging. Und derzeit - ich bin da gerne mitten im Gespräch und Austausch - empfinde ich es eben nicht besonder eigenverantwortungsfördernd, Sozialleistungen komplett auszubezahlen. Bzw. stelle ich (mir und damit allen Mitlesenden hier) die Frage, ob der Umgang mit gemeinschaftlich gestiftete Leistungen zum Zweck der Grundsicherung komplett eigenverantwortlich verwaltet werden sollten. Die umgekehrte Extremform, für alles nur Gutscheine zu geben, ist zum Glück für Asylbewerber/innen abgeschafft worden - ich bin keinesfalls eine Freundin einer "umgekehrt"-Lösung. (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) Ich freunde mich aber mit einer teils-teils-Lösung an, auch weil ich finde, dass Zweckbestimmung sinnvoll ist. Das bedeutet nicht - in meinen Augen - dass der Staat anfängt, Kinder zu erziehen. Ich finde es geradezu absurd, das so zu formulieren, weil die Zweckbindung eine Sicherungsmaßnahme ist, die den momentanen (bzw. schon lange andauernden) Handlungsbedarf für die Förderung von Kindern in finanziell schwachen Lebenssituationen zu beenden sucht. Der Staat fängt an, die vom Staat (also uns!!) mitverantwortete Misere, in der Kinder stecken zu beenden. Das passiert nicht nur mit dem 1 Mittel eines Bildungszuschusses, sondern auch dadurch, dass Eltern und vor allem Müttern ermöglicht wird, eigenes Geld zu verdienen -> Ausbau von Kindergarten- und Krippenplätzen. *Das* ist für mich die Grundlage für Eigenverantwortung. Nicht: Geld geben, damit (vor allem) Mütter mehr Zeit zu Hause verbringen "können", unabhängig davon, ob sie wollen oder nicht, sondern Wahlfreiheit schaffen. Dazu würde auch gehören, Kosten für Kinder zu reduzieren oder Arbeitsleistungen mit einer Mindestentlohnung würde- und verantwortungsvoll zu machen. Wenn Unternehmen oder Arbeitgeber/innen nicht eigenverantwortlich genug sind, um sozial-verträgliche Preise für ihre Produkte und Leistungen zu kalkulieren oder einen sozialverträglichen Umgang mit Gewinnen (Herr KiK lebt hervorragend von der Ausbeutung seiner Mitarbeiter/innen) betreiben wollen, dann ist Handlungsbedarf angesagt von unserer Seite, also des Staates, der Gesellschaft. Zweckentfremden hat für mich nicht viel mit Verantwortung zu tun. Und das Wohngeld ist auch zweckgebunden, dass es nicht mehr direkt an Vermieter/innen geht, resultierte eines Wissens recht stark aus bürokratisch-juristischen Problemen, z.B. die Druchführung von Mietminderungen bei Mängeln an der Mietsache oder Haftungsproblemen, wenn Miete verspätet aus dem bürokratischen Apparat "Sozialstaat" überwiesen wurde. Dass es "mehr Gefühl für Kosten" erzeugen soll, einen durchlaufenden Posten auf dem eigenen Konto zu erleben, der für ein paar Tage auftaucht und dann bestenfalls per Dauerauftrag pünktlich und vollständig wieder "verschwindet", erschließt sich mir (noch) nicht. Beim Thema Wohnraum fände ich ein Ende der Zwangsumsiedlungen in ein paar Euro günstigere oder ein paar Quadratmeter kleinere Domizile viel stärker Eigenverantwortung erzeugend. Wenn das Wohngeld schlicht begrenzt ist und ich als Empfängerin mir überlegen kann: lieber rauchen oder 2 Bücher oder Fast Food - oder diese Wohnung? "Der Staat" erzieht nicht nur keine Kinder, sondern auch keine Erwachsenen. Bestenfalls. Zweckgebundenheit von Sozialleistungen ist keine Erziehung. Niemand ist gezwungen, in einen Sportverein zu gehen oder das Kind Flöte lernen zu lassen. Es soll nur nicht am Status "Sozialhilfeempfänger/in" liegen, dass ein Kind draußen bleiben muss. Mir persönlich liegt (im Moment) daran, einen Teil der Sozialleistungen zweckbestimmt zu wissen. Weil ich es eigenverantwortlich finde, Entscheidungsfreiheiten durch Arbeiten zu erlangen - wenn Arbeiten mir möglich ist. Oder ermöglicht wird, in dem ich die Wahl habe, mein Kind (so ich eins habe) in einem Kindergarten gut aufgehoben zu wissen oder in einer Ganztagsschule. In dem ich die Wahl habe, mit einem Halbtagsjob als gut ausgebildete Einzelperson (so ich eine bin) über die Runden zu kommen, ohne dass mein/e Arbeitgeber/in die Gemeinschaft anhaut für eine sogenannte Aufstockung. Die Eigenverantwortung tragen Eltern, die Sozialleistungen beziehen (müssen) nicht nur gegenüber ihrem Kind - sondern auch der gesamten Sozialgemeinschaft gegenüber. In meinen Augen. Die offen sind, für Gründe, warum Direktauszahlung das besser kann. Liebe Grüße McLeod Der Beitrag wurde von McLeod bearbeitet: 20.Aug.2010 - 17:38 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.07.2025 - 17:00 |