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Beitrag
#1
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Hallo, die Damen,
ich brauch mal schnell Hilfe... Meine Töchter sollten heute Abend aus London zurückkommen. jetzt sitzen sie wegen des Streiks in Frankreich dort auf dem Flughafen fest. beide haben nur noch ein paar Pfund in der Tasche und wissen nicht, wo sie die Nacht verbringen sollen. Da viele Flüge gestrichen worden sind, herrscht ziemliches Chaos. Was können die zwei denn jetzt machen? Oder besser: ich von Deutschland aus? Die haben nämlich beide kaum noch Guthaben auf ihrem Telefon.... Haben sie Anspruch auf Übernachtung? Sorry, falls die Fragen doof sind... mir ist so was noch nie passiert und ich bin wie eine aufgescheuchte Henne im Moment....(IMG:style_emoticons/default/roetel.gif) shark Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 07.Sep.2010 - 18:42
Bearbeitungsgrund: Zusatz
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Userin seit: 16.03.2007 Userinnen-Nr.: 4.205 ![]() |
So eine Nacht am airport ist nicht gefährlich, es ist unangenehm aber die Jugend verkraftet das. Laut BGH haben sie je nach Entfernung nachher Geld von 250 Euro bis 600 Euro. Das ist doch ein Angebot? (IMG:style_emoticons/default/wink.gif)
Edit: Wann wird bei einer Verspätung eine Entschädigung fällig? Ab drei Stunden Verspätung haben die Reisenden Anspruch auf eine Entschädigung. Diese richtet sich ebenfalls nach der Länge der Flugstrecke: Bis 1500 km stehen Betroffenen 250 Euro zu. Bis 3500 km sind es 400 Euro. Bei mehr als 3500 km gibt es 600 Euro von der Airline. Dauert die Verspätung länger als fünf Stunden, kann man sich den Flugpreis erstatten lassen oder einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt wählen. Der Beitrag wurde von ella1 bearbeitet: 07.Sep.2010 - 19:50 |
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