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Beitrag
#1
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- keep it up you go girl - ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13.733 Userin seit: 21.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.099 ![]() |
... so fühlt sich das gerade bei mir an.
Wie geht es euch mit den Nachrichten, Informationen und Bildern aus Stuttgart? und ich bin mal so frei und zitiere den Beitrag mit dem Link von Nordseefrau: - die Gewalteskalation in Stuttgart Stuttgart 21 und die "Rechtfertigung" des bad.-württemberg. Innenministers heute im Morgenmagazin lg Lucia B. Der Beitrag wurde von Lucia Brown bearbeitet: 01.Oct.2010 - 12:00 |
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Userin seit: 16.03.2007 Userinnen-Nr.: 4.205 ![]() |
ZITAT SkalaEressos.... Bei Verstoß gegen das Versammlungsrecht erfolgt nach mehrmaliger Ankündigung der unmittelbare Zwang, sprich Wasserwerfer. Deshalb erscheint der Einsatz nach vorläufiger Einschätzung durchaus verhältnismäßig. Es ist sicherlich bedauerlich, wenn jemand ernsthaft dabei zu Schaden kommt, jedoch belegen Bilder eindeutig, dass der Herr, der sein Augenlicht verloren hat auf der Demo keineswegs nur ein friedlicher Zeitgenosse war, so wie es die Medien gerne präsentieren wollen. Ich hörte in Stuttgart wurden seit 40 Jahren keine Wasserwerfer eingesetzt. Unmittelbarer Zwang sollte verhältnismäßig sein, aber er ist nicht mit Wasserwerfern verhältnismäßig nur weil ggf. Zwang angekündigt angekündigt wurde. Ich bin nicht mal sicher ob alle Versammlungen (es scheinen mehrere in verschiedenen Bereichen gewesen zu sein) vorher gänzlich rechtskonform aufgelöst wurden. Nur als dem Bashing unverdächtigen Zeugen vor Ort den ehemalige Vorsitzende Richter einer Strafkammer beim Landgericht Stuttgart, Dieter Reicherter, zu nennen. Er sagte aus, es wurden Wasserwerfer ohne Vorwarnung in einem Areal eingesetzt, bezüglich dessen keine Räumungsaufforderung ergangen sein soll. ( s.a. spreegurke, STUTTGART 21: "Man hatte den Eindruck, der Staat führe Krieg gegen seine Bürger") Ich weiß nicht wie Du für Dich die Verhältnismäßigkeit "geprüft" hast in Deiner Einschätzung? Frage ich mich ob die Maßnahme geeignet war das Ziel, nämlich die Räumung zur Rodung, zu befördern, dann fühle ich mich auch fern von Stuttgart unsicher. Denn das durchgesetzte Ziel, Baumfällung, scheint in der "Schnelligkeit" eher das Ziel gehabt haben eine gerichtliche "einstweilige Anordnung/Verfügung" zu "überholen". Die rechtliche Stoppung weiterer Fällarbeiten scheint kurz danach ergangen zu sein? War die Maßnahme so wie sie durchgeführt wurde erforderlich, d.h. war kein milderes Mittel zur Hand? Auch da schwanke ich. Gegen einzelne Gewalttäter vorzugehen ist eine Sache. Wasserwerfer mit ihrer Gewalt gegen Menschenmassen einzusetzen ist eine harte Maßnahme die viele Verletzte befördert, auch an Gewalt Unbeteiligte. Es scheint zumindestens in einem Fall zu einer schweren Körperverletzung gekommen sein. Ich weiß nicht was der Mann von dem Du sprichst für Gewalt ausübte. Allerdings müssen Gegenmaßnahmen gegen Gewalt auch immer angepasst sein. Als Außenstehende zweifele ich an der Zweck-Mittel-Relation zwischen der von dem Eingriff für den Grundrechtsträger ausgehenden Belastung und dem damit erzielten und beabsichtigten Erfolg (für die Allgemeinheit oder einen anderen Grundrechtsträger). Natürlich werden Gerichte dies überprüfen. Aber schaue ich mir an, dass nach diesen Massenverletzungen Gerichte den Käferschutz über die Baumfällung stellten (sicherlich ungewiß wie dies weitergeht aber es ist doch erstmal Sachstand) dann hoffe ich, dass auch genau geschaut wird, inwiefern Menschen davor geschützt wurden ernsthaft verletzt zu werden und wo ggf. versagt wurde zugunsten eines wirtschaftlichen/politischen Wollens. Die von mir beobachtete Mehrheit der Demonstranten erscheint mir auch fern ab irgendeines Extremismus. Wobei auch Extremisten Grundrechtsträger bleiben und ein Recht auf köperliche Unversehrtheit, den Einsatz des mildesten (möglichen) Mittels genießen. Rechtlich ist die Sache hier nicht zu klären. Allerdings hat die Zeit nach diesem Einsatz gezeigt, dass dieser für das Ziel nicht unbedingt förderlich war. Nämlich bauliche Maßnahmen durchzusetzen. Stattdessen wird nun wieder geredet. Wieso nicht vorher? Es hätte vieles unnötig gemacht? Ich bin wirklich entsetzt über diese Wasserwerfersache. Potentielle Verletzungen bei Einsatz dieser sind in ihren Ausmaßen auch bekannt. Mich entsetzt, dass das zuständige Innenministerum anschließend behauptete dass Plastersteine geworfen worden seinen und dies wieder durch die Behörde zurückgnommen wurde. ( youtube bei ca. Minute 1 ff.: Stuttgart 21 - Innenministerium zieht Lüge von Pflastersteinen zurück). 400 Verletzte, waren dies alles Gewalttäter? Um eine Räumung für rechtlich zumindestens bedenkliche Baumfällarbeiten durchzusetzen? (siehe auch N24, Rodung in Stuttgart war illegal). |
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Beitrag
#3
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Geschirrspülerin ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Userin seit: 07.04.2010 Userinnen-Nr.: 7.425 ![]() |
Ich hörte in Stuttgart wurden seit 40 Jahren keine Wasserwerfer eingesetzt. das ist ja erfreulich, nur lässt dieser Umstand keinen Schluss auf zukünftige Maßnahmen zu. Unmittelbarer Zwang sollte verhältnismäßig sein, unterschreibe ich sofort aber er ist nicht mit Wasserwerfern verhältnismäßig nur weil ggf. Zwang angekündigt angekündigt wurde. richtig. das habe ich so auch nicht pauschal behauptet. Ich bin nicht mal sicher ob alle Versammlungen (es scheinen mehrere in verschiedenen Bereichen gewesen zu sein) vorher gänzlich rechtskonform aufgelöst wurden. das können wir beide nicht beurteilen, weil wir den Sachverhalt nur unvollständig bzw. verzerrt aus den Medien kennen. Deshalb schrieb auch explizit "nach vorläufiger Beurteilung". Zudem handelte es sich wohl um verschiedene Verwaltungsakte, deren Rechtmäßigkeit ggf. auch unterschiedlich beurteilt werden müssen. Hierbei kommen sicherlich auch den Beobachtungen des pensionierten VRiLG erhebliche Bedeutung zu. Jedoch befand dieser sich wohl nicht an dem Ort des von mir thematisierten Einsatzes und den damit einhergehenden schweren Verletzungsfolgen. Zudem geben seine Beobachtungen auch nur ein subjektives Bild wieder, da er wohl auch Demoteilnehmer war und z.B. kein unbeteiligter Passant. Er hat daher auch theoretisch ggf. ein potentielles Interesse den schuldhaften Beitrag einiger Demoteilnehmer herunterzuspielen. War die Maßnahme so wie sie durchgeführt wurde erforderlich, d.h. war kein milderes Mittel zur Hand? Auch da schwanke ich. Gegen einzelne Gewalttäter vorzugehen ist eine Sache. Wasserwerfer mit ihrer Gewalt gegen Menschenmassen einzusetzen ist eine harte Maßnahme die viele Verletzte befördert, wie hättest du denn als Einsatzleiterin gehandelt? Es scheint zumindestens in einem Fall zu einer schweren Körperverletzung gekommen sein. Ich weiß nicht was der Mann von dem Du sprichst für Gewalt ausübte. es ist ein Foto aufgetaucht, welches ihn kurz vor dem Wasserwerfereinsatz zeigt, wo er entgegen anders lautender Bekundungen einen Stein oder Gegenstand in Richtung der Beamten wirft. Wobei auch Extremisten Grundrechtsträger bleiben das habe ich auch nicht bestritten den Einsatz des mildesten (möglichen) Mittels genießen. des möglichen...Und wenn es nur eines gibt? Geignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, so stellt sich die Prüfungsabfolge dar. |
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