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> Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe, ???????
Liane
Beitrag 23.Aug.2010 - 22:45
Beitrag #1


Heiligenanwärterin
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(IMG:style_emoticons/default/unsure.gif) Ich habe ernsthaft überlegt, ob gerade 1.April ist - es gibt ja Menschen, die einen seltsamen Sinn für Humor haben.
Aber es wurde wohl hier in der Schweiz wirklich eine Initiative eingereicht, die die Wiedereinführung der Todesstrafe verlangt.
Ich bin fassungslos. Wo lebe ich eigentlich?!?

NZZ-Bericht mit LeserInnenkommentaren
Bericht mit LeserInnendiskussion in einer weniger anspruchsvollen Pendlerzeitung mit entsprechenden Kommentaren (IMG:style_emoticons/default/ph34r.gif)

Nachdem ich heute schon lesen musste, dass eine Bundesrätin es bedenklich fände, wenn von 7 BundesrätInnen 5 weiblich wären, weil sich dann Männer ausgegrenzt und nicht vertreten fühlen könnten, wundert mich nicht mehr viel.

edit: Land ergänzt

Der Beitrag wurde von Liane bearbeitet: 23.Aug.2010 - 22:51
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ella1
Beitrag 28.Oct.2010 - 19:57
Beitrag #2


Naschkatze
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Die Todesstrafe als juristisches Gerichtsurteil (nach der Tat außerhalb einer konkreten andauernden/ akut bevorstehenden Gefahr) ist höchst bedenklich und glücklicherweise auch abgeschafft. Diese Law & Order Rufe verstummen aber nicht wirklich und flackern immer mal wieder gern auf. Glücklicherweise ohne dass ich die Gefahr (zur Zeit sehe), dass sie sich durchsetzen.

ZITAT
Niemand hat darüber zu entscheiden, wer leben darf und wem man das Leben nehmen darf, unabhängig davon was der oder diejenige auch anderen angetan hat.


Wie stehst Du dabei zu Nothilfe/Notwehr oder den Polizeigesetzen zu dem "finalen Rettungsschuß"?

Insofern haben wir zwar keine "Todesstrafe" in Deutschland aber doch Rechtfertigungsgründe (z.B. bei Notwehr/Nothilfe) welche die Tötung eines Menschen "abdecken". Ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers, auch dessen Leben, und damit kein strafbares Unrecht.
Dies nach dem Rechtsbewährungsprinzip auch noch ohne grundsätzliche Rechtsgüterabwägung, außer bei einem "krassen Missverhältnis der Rechtsgüter".


In einem versuchten Verständnis für manche Menschen, welche die Todesstrafe fordern, weitergedacht .... fern ab von juristischen Feinheiten....
Wenn ich mich dolle anstrenge und meine menschlichen Zweifel, dass jeder Mensch ein grundsätzliches Recht auf Leben hat, vergesse.....
Wenn ich mich in eine Gefahr reindenken würde, z.B. weil die Presse gerade wieder Fälle beschreibt in denen ein Mörder geflohen ist und andere Menschen umbringt, ... Dieter Zurwehme, welcher auf seiner Flucht (aus dem Freigang) am 21. März 1999 in Remagen vier ältere Menschen tötet, oder an die Hysterie um die Flucht von Thomas Holst.....dann verstehe ich auch manche leichtfertige Rufe.
Trotzdem baue ich persönlich darauf, dass es auch andere Mittel für die Gewährleistung von Sicherheit von Menschen gibt vor diesen Tätern. Auch wenn es hin und wieder schrecklich endet.
Das ist aber meinem Glaube daran, dass sich Menschlichkeit bewahren lässt und auch Täter mit einschließt geschuldet Es ist meiner Hoffnung geschuldet, dass ich niemals in eine Lage komme, dass dieser Glaube auf die Probe gestellt wird.

Der Beitrag wurde von ella1 bearbeitet: 28.Oct.2010 - 20:01
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SkalaEressos
Beitrag 28.Oct.2010 - 20:53
Beitrag #3


Geschirrspülerin
**

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ZITAT(ella1 @ 28.Oct.2010 - 20:57) *
Die Todesstrafe als juristisches Gerichtsurteil (nach der Tat außerhalb einer konkreten andauernden/ akut bevorstehenden Gefahr) ist höchst bedenklich und glücklicherweise auch abgeschafft. Diese Law & Order Rufe verstummen aber nicht wirklich und flackern immer mal wieder gern auf. Glücklicherweise ohne dass ich die Gefahr (zur Zeit sehe), dass sie sich durchsetzen.

ZITAT
Niemand hat darüber zu entscheiden, wer leben darf und wem man das Leben nehmen darf, unabhängig davon was der oder diejenige auch anderen angetan hat.


Wie stehst Du dabei zu Nothilfe/Notwehr oder den Polizeigesetzen zu dem "finalen Rettungsschuß"?

Insofern haben wir zwar keine "Todesstrafe" in Deutschland aber doch Rechtfertigungsgründe (z.B. bei Notwehr/Nothilfe) welche die Tötung eines Menschen "abdecken". Ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers, auch dessen Leben, und damit kein strafbares Unrecht.
Dies nach dem Rechtsbewährungsprinzip auch noch ohne grundsätzliche Rechtsgüterabwägung, außer bei einem "krassen Missverhältnis der Rechtsgüter".


In einem versuchten Verständnis für manche Menschen, welche die Todesstrafe fordern, weitergedacht .... fern ab von juristischen Feinheiten....
Wenn ich mich dolle anstrenge und meine menschlichen Zweifel, dass jeder Mensch ein grundsätzliches Recht auf Leben hat, vergesse.....
Wenn ich mich in eine Gefahr reindenken würde, z.B. weil die Presse gerade wieder Fälle beschreibt in denen ein Mörder geflohen ist und andere Menschen umbringt, ... Dieter Zurwehme, welcher auf seiner Flucht (aus dem Freigang) am 21. März 1999 in Remagen vier ältere Menschen tötet, oder an die Hysterie um die Flucht von Thomas Holst.....dann verstehe ich auch manche leichtfertige Rufe.
Trotzdem baue ich persönlich darauf, dass es auch andere Mittel für die Gewährleistung von Sicherheit von Menschen gibt vor diesen Tätern. Auch wenn es hin und wieder schrecklich endet.
Das ist aber meinem Glaube daran, dass sich Menschlichkeit bewahren lässt und auch Täter mit einschließt geschuldet Es ist meiner Hoffnung geschuldet, dass ich niemals in eine Lage komme, dass dieser Glaube auf die Probe gestellt wird.


meine Ausführungen bezogen sich auf die strafrechtlichen Sanktionen.

Die von Dir angesprochene Notwehr/Nothilfe stellt eine solche nicht dar und dient lediglich der Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr (vorallem für Leib und Leben).In dieser Situation muss eine Güterabwägung stattfinden, welche unter ganz engen Voraussetzungen auch die Tötung eines Menschen abdecken kann.




ZITAT(ella1 @ 28.Oct.2010 - 21:20) *
Interessant in der Verhinderung weiterer Taten (z.b. in Bezug auf Sexualstraftäter) finde ich die Geschichte von Jürgen Bartsch. Seines operativen, selbst gewünschten Eingriffes, seines Todes dabei.

Juristische Historie.... (IMG:style_emoticons/default/wink.gif)


Zur Verhinderung von Folgetaten hat man in der Vergangenheit so manches ausprobiert und ich denke es wird spannend in der Zukunft.

Wer weiß, alles kommt wieder....ich schließe nicht aus, dass die Todesstrafe auch wieder diskutiert wird (auf höherer Ebene als beschrieben), auch wenn ich sie zur Zeit ablehne.



was hat das mit der Todesstrafe zu tun?

Ist das nicht ein allgemeines Risiko, was jeder Mensch bei einem operativen Eingriff trägt?
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