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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 742 Userin seit: 25.08.2007 Userinnen-Nr.: 4.908 ![]() |
Hallo, Ihr Lieben,
da ich weiß, daß es hier Frauen gibt, die in einer langjährigen nicht eingetragene Partnerschaft leben würde ich gerne wissen, wie Ihr Euch gegenseitig abgesichert habt, insbesondere was das Auskunftgeben eines Arztes im Falle eines Falles und alles drumherum betrifft. Ich kann's gerade nicht besser formulieren, daher ein Beispiel: Eine von Euch hatte einen Unfall oder eine schwere OP und liegt auf der Intensivstation. Soweit ich weiß, bekommt ihre Partnerin (sofern keine eingetragene Partnerschaft vorliegt) in diesem Fall weder Auskünfte über den Zustand ihrer Liebsten noch darf sie zu ihr, geschweige denn irgendwelche Entscheidungen bezüglich der medizinischen Behandlung treffen. Natürlich hoffen wir alle, daß so eine Situation niemals eintritt aber wir würden gerne für so einen Fall sicher stellen, daß die gesunde Partnerin als Familienangehörige behandelt wird. Weiß vielleicht eine von Euch, ob und wie man so etwas bewerkstelligen kann? Für Eure Antworten wäre ich Euch sehr dankbar, viele Grüße von Miriam. Der Beitrag wurde von miriam bearbeitet: 06.Nov.2012 - 11:31 |
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Beitrag
#2
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Wir haben jede die jeweils Andere mit einer Patientinnenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgestattet, so dass es diesbezüglich nicht zu Schwierigkeiten kommen sollte.
Uns war das aus zwei Gründen besonders wichtig, erstens weil ich, sollte mir etwas geschehen, nicht meine Kinder mit irgendwelchen schwierigen Entscheidungen belasten will undzweitens weil von Seiten der Familie meiner Frau wirklich nicht sicher wäre, ob mir kulanterweise irgendwelche Recht zugebilligt würden. shark |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.07.2025 - 06:58 |