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> Vorsicht! Triggergefahr!, Was einer Userin wichtig ist...
Hortensie
Beitrag 26.Jun.2013 - 11:04
Beitrag #1


"Jeck op Sticker"
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Gruppe: Members
Beiträge: 14.613
Userin seit: 18.10.2008
Userinnen-Nr.: 6.317



Eine liebe Mituserin dieses Forums bat mich folgenden Link einzu stellen:
bevor dieser link angeklickt wird, möchte ich aber darauf hinweisen, dass eine Aktion von "Zartbitter" dahinter steht und das behandlte Thema eine hohe Triggergefahr beinhaltet.

Online Petition von "Zartbitter"


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shark
Beitrag 26.Jun.2013 - 12:53
Beitrag #2


Strösenschusselhai
************

Gruppe: Admin
Beiträge: 21.898
Userin seit: 10.11.2004
Userinnen-Nr.: 741



Ganz wichtige Petition! (IMG:style_emoticons/default/thumbsup.gif)

Was mich allerdings immer und immer wieder ärgert, ist die Verwendung des Begriffs "Missbrauch".
Vor allem und gerade dann verstimmt mich das, wenn es sich bei den VerwenderInnen dieses Begriffes um Leute handelt, die sich mit dem Thema sexueller/sexualisierter Gewalt näher befassen oder gar selbst in der Beratung/Unterstützung/Begleitung/Therapie von Betroffenen tätig sind.

Es gibt keinen (zu ächtenden) "sexuellen Missbrauch" von Kindern. Und zwar deshalb nicht, weil es auch keinen (legitimen) "sexuellen Gebrauch" von Kindern geben kann.
Missbrauch könnte es nur dann geben, wenn auch ein positiver Gebrauch möglich wäre.
Das ist hier aber nicht der Fall.
Menschen kann man nicht für solche Zwecke richtig oder falsch gebrauchen/benutzen/verwenden.

Deshalb ist der Begriff "Missbrauch" grundfalsch und spielt letztlich denen in die Hände, die bei diesem Thema Unterschiede sehen zwischen verschiedenen Ausprägungen sexueller/sexualisierter Gewalt. Wann was "schlimmer Missbrauch" ist und wann noch sowas wie "harmloser Gebrauch" - diese Frage darf sich gar nicht erst stellen.


Zudem empfinde nicht nur ich, sondern viele andere Betroffene auch, dass dieser Begriff außerdem eine unbotmäßige Verschleierung und Herabspielung der Tatsachen darstellt, denn der Fokus sollte auf der Gewalttätigkeit gegenüber dem Kind liegen. Dafür spielt es keine Rolle, ob der Täter das Kind schlägt oder ihm anderweitig besonders weh tut.
Die Tat an sich ist ein Akt der Gewalt - egal, auf welche Weise sie ausgeführt wird.


shark

Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 26.Jun.2013 - 13:07
Bearbeitungsgrund: Buchstabe hat gefehlt und "" und kleiner Einschub
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