lesbenforen.de

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> Bitte beachten

Denk bitte daran, dass unser Forum öffentlich einsehbar ist. Das bedeutet: wenn du hier dein Herz ausschüttest, kann das von allen gelesen werden, die zufällig unser Forum anklicken. Überleg also genau, was du preisgibst und wie erkennbar du dich hier machst. Wir löschen keine Threads und keine Beiträge, und wir verschieben auch nichts in unsichtbare Bereiche.

Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

> Ist das bei jeden Jobcenter so als "Kunde" adressiert?, welche stört sich hier noch am generischen Maskulinum...
Caro Polizeee
Beitrag 03.Jul.2021 - 11:16
Beitrag #1


Filterkaffeetrinkerin
***

Gruppe: Members
Beiträge: 23
Userin seit: 03.07.2021
Userinnen-Nr.: 10.233



Hallo.

Also ich bin leider in Hartz drinnen und jede die das hat weiß sicher, es ist nichts was wir uns ausgesucht haben.
Nix freiwilliges.

Meine Sachbearbeiterin adressierte mich und die anderen um die sie sich "kümmert" als
"Kunde" "Kunden".

Ich finde das ziemlich dreist. Mich stört, dass die nicht wenigstens die weibliche Form nutzt.
Und sonst denke ich, ist es total verkehrt von Kundschaft anzufangen, wo es um Leistungsberechtigte geht.
Von daher sehe ich mich auch nicht als Kundin, sondern als Leistungsberechtigte. Hätte ich einen Penis, wäre ich LeistungsberechtigteR.

Gesagt werden kann auch: Arbeitslosengeld 2 Leistungsberechtigte oder Hartz4 Leistungsberechtigte, aber nicht Kundin und schon gar nicht Kunde.

Nun zur Frage oben... machen das alle beim Jobcenter so falsch, dass die von Kunde reden?
Oder ist das bloß die, die es nicht kappieren will.
Mich stört das sehr, dass die Tatsachen verschleiert, nämlich durch Kunde, klingt es so als sei eine freiwillig dort.


Go to the top of the page
 
+Quote Post
 
Start new topic
Antworten
sja
Beitrag 18.Aug.2021 - 19:17
Beitrag #2


Gut durch
************

Gruppe: Members
Beiträge: 966
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 42



Soviel ich weiß ist die Bezeichnung als Kundin bzw. Kunde in den Jobcentern offiziell vorgegeben.
Was die Versicherung angeht muss man trennen zwischen dem sogenannten Arbeitslosengeld 1, das über die Arbeitslosenversicherung finanziert wird und dementsprechend eine Versicherungsleistung ist, die auch nur für einen beschränkte Dauer und unter der Voraussetzung von vorher geleisteten Beiträgen ausgezahlt wird,; und dem Arbeitslosengeld 2 bzw.Hartz 4 trennen.,Bei dien letzten handelt es sich um eine Soziale Staatliche Leistungen die aus Steuergeldern finanziert werden, die der Sicherung des Lebensunterhalts dient und keine Versicherungsleistung ist. Früher waren für die Auszahlung und Bearbeitung auch getrennte Stellen zuständig, einmal die Arbeitslosenämter wie das früher noch hieße und einmal die Sozialämter der Städte und Gemeinden. Das ist halt dann u.a. im Rahmen der Hertz-Reform neustrukturiert worden.

Der Beitrag wurde von sja bearbeitet: 18.Aug.2021 - 19:19
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Beiträge in diesem Thread


Reply to this topicStart new topic
1 Besucherinnen lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Userinnen: 0)
0 Userinnen:

 



Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 09:49