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> Hartz IV Empfänger werden nicht eingestellt
rowan
Beitrag 24.May.2005 - 16:22
Beitrag #1


Gut durch
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meine partnerin hatte ein vorstellungsgespräch für einen job auf 400,00 € basis. sie wurde nicht genommen mit folgender begründung:

da sie beim hartz IV alle daten von sich offen legen muss und dieses nicht gewünscht ist.

mir fällt da nichts mehr zu ein, sowas macht mich wütend :flaming:
wie ich diese reform hasse. willkommen im club der zweitklassigen menschen.

wie soll das nur alles weitergehen? ich kann bald nicht mehr :(
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Rehauge
Beitrag 26.May.2005 - 10:24
Beitrag #2


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QUOTE (rowan @ 24.May.2005 - 17:49)
schlimm genug, dass man sich beim AG- Antrag so dermassen offen legen muss, das es entwürdigend ist, nein, nun wird das den jobsuchenden auch noch zum vorwurf gemacht.


Ich kann Deine Wut verstehen. Als ich vor 7 Jahren mit Abschluss des Studiums und der zeitgleichen Geburt meines 3ten Kindes automatisch in die Sozialhilfe stürzte, fühlte ich ähnlich. Ich fand diese Fragebögen damals entwürdigend, fühlte mich bis auf die Haut entblößt und erfuhr wenig bis keine Unterstützung, eher das Gefühl, abgelehnt zu sein. "Wie konnten Sie noch ein drittes Kind gebären" ist der O-Ton eines Sachbearbeiters, der sich mir einprägte.
Deshalb möchte ich jetzt deutlich machen, was HartzIV Arbeitslosen antut, hat das Sozialhilfegesetz schon immer Menschen angetan, die in Not geraten sind. Der AG-Antrag unterscheidet sich wenig vom Sozialhilfeantrag. Zudem hat sich mit Hartz IV der Status für Sozialhilfeempfänger faktisch verbessert. Dies kommt leider nicht zum tragen, weil Arbeitslose, die jetzt mit Sozialhilfeempfänger zusammen in einem Topf geworfen werden sich lauthals dagegen verwehren.

QUOTE
verdammt, was haben wir verbrochen? was können wir dafür, dass wir aus gesundheitlichen gründen nur bedingt arbeiten können? jahrelang hab ich kräftig einbezahlt in die steuerkasse, da war ich ein guter bürger. nun bin ich nur noch ein mensch 2. klasse.

Das einzige, dass ihr vielleicht zu spät erkannt habt, ist, dass Ihr wegen Eurer gesundheitlichen Gründe Alternativen zu Eurer bisherigen Tätigkeit aufspüren solltet bzw. besondere, Euch und Euren Arbeitgeber absichernde Vereinbarunegn zu treffen hattet:
1. Beispiel: eine Freundin von mir ist OP-Schwester. Im Laufe der Jahre entwickelte sie eine allergische Hautreaktion gegen die Desinfektionsmittel und konnte deshalb nicht mehr dort arbeiten. Sie stellte einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft auf Umschulung und wechselte in die häusliche Pflege. Sie musste lange und heftig kämpfen, denn die BG wollte natürlich nicht die Allergie als Berufskrankheit anerkennen, doch in 2006 wird sie ihre Prüfung zur Logopädin abschließen.
2. Beispiel: eine Mitarbeiterin hatte mehrer größere Operationen mit anschließende Rehabilitationsphasen vor sich. Der gesamte Heilungsprozess zog sich letztendlich nicht nur über das absehbare eine Jahr, sondern über 2 1/2 Jahre. Sie blieb in ständigem Kontakt mit ihrem Arbeitgeber, nahm an den internen Fort- und Weiterbildungen teil, bzw. erarbeitete sich eigenständig in der Klinik deren Inhalte. Ihre Position wurde neu besetzt, doch, als sie wieder fit war, erhielt sie eine neue Position, d h., dieselben Aufgaben, allerdings in einer neuen Abteilung. Ihr zusätzlicher Pluspunkt, ihr Anfahrtsweg verringerte sich. Das Minus: sie wurde in eine für sie neue Welt gestoßen, erhielt eine neue Führungskraft, neue Kollegen und die Arbeitsweisen hatten sich doch sehr verändert. Alles war zunächst anstrengend.

QUOTE
sie bewirbt sich regelmässig und kassiert nur absagen (sofern überhaupt auf eine bewerbung reagiert wird, oftmals werden nicht mal die bewerbungsunterlagen zurück geschickt) und sowas erleichtert nicht gerade nachzuweisen, dass man sich beworben hat, wenn die firmen es nicht mal für nötig halten, absagen zu schreiben, die sind ja schliesslich der beweis, dass man sich gekümmert hat. kann man das nicht nachweisen, dann werden die leistungen um 30% gekürzt, unter 25jährige sogar um 100%. sollen die dann unter der brücke schlafen und betteln gehen? :cheers: ein hoch auf den sozialstaat deutschland.

Als Nachweis reicht es vollkommen aus, dass Du einen (virtuellen) Ordner anlegst, in dem Du eine Kopie der Bewerbung abheftest, mit folgenden Vermerken: Beworben als, Adressat, abgeschickt am, Zusage am/Absage am/keine Rückmeldung bis heute. Hartz IV unterstützt keine Arbeitslosen, es entlohnt die *Beschäftigung Arbeitssuche*


QUOTE
meine partnerin hatte ein vorstellungsgespräch für einen job auf 400,00 € basis. sie wurde nicht genommen mit folgender begründung:

da sie beim hartz IV alle daten von sich offen legen muss und dieses nicht gewünscht ist.

Das verstehe ich nicht. Wer hat dies gesagt? Der potentielle Arbeitgeber? Der zuständige Fallmanager?
Unabhängig davon, welche Vereinbarungen habt Ihr jetzt mit dem Fallmanager getroffen, dass sich dies nicht in der Form wiederholt?


Liebe rowan,

nimm die Energie Deiner berechtigten Wut, um das Steuer umzureißen. Resignation führt Dich / Euch nicht aus Eurem Dilemma, sie macht es nur noch schlimmer.

Rehauge

Der Beitrag wurde von Rehauge bearbeitet: 26.May.2005 - 10:25
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