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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.600 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 8 ![]() |
Merkel hat als eine der ersten Maßnahmen nach einem CDU-Wahlsieg angekündigt, das Antidiskriminierungsgesetz kippen zu wollen, siehe hier.
Zur Erinnerung hier Auszüge der Begründung des Bundesfamilienministeriums für das Antidiskriminierungsgesetz (nachzulesen hier)
Allen, die ihre eigene Homosexualität sozusagen als Nebenwiderspruch sehen und denken, dass es erstmal wichtig ist, dass irgendjemand anderes als die derzeitige Regierung weiter machen soll, möchte ich mal folgendes auf den Weg mitgeben: Keine von Euch kann sagen, sie habe es vorher nicht gewußt. Ich jedenfalls werde keine Partei wählen, die meine elementaren Rechte mit Füßen tritt. |
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Beitrag
#2
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.600 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 8 ![]() |
Sehr plakativ, und nicht sehr sachlich. Macht nix, ich werde nicht auf gleichem Niveau antworten. Zu den Gründen, die Merkel gegen das Antidiskriminierungsgesetz aufführt: sie befürchtet mehr Bürokratie, sie und die Unternehmen befürchten, dass dadurch Arbeitsplätze gefährdet werden. Der arbeitsrechtliche Teil ist aber genau der Teil, der in den EU-Richtlinien steht. Den muss die BRD umsetzen, sonst riskieren wir Strafen aus Brüssel. Was Merkel aber kassieren möchte, ist der zivilrechtliche Teil -der keineswegs zu mehr Bürokratie führt.
Sorry, Willow, diese Aussage ist einfach unsinnig. NATÜRLICH hast du von gesetzlichem Schutz etwas! Und es geht auch nicht so einfach, das jemand (Vermieter oder wer auch immer) irgendwelche Gründe ERFINDET. Dann kannst Du nämlich dagegen klagen!!! Und ohne gesetzliche Verankerung kann Du - gar nüscht!!! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 14:02 |