![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.600 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 8 ![]() |
Merkel hat als eine der ersten Maßnahmen nach einem CDU-Wahlsieg angekündigt, das Antidiskriminierungsgesetz kippen zu wollen, siehe hier.
Zur Erinnerung hier Auszüge der Begründung des Bundesfamilienministeriums für das Antidiskriminierungsgesetz (nachzulesen hier)
Allen, die ihre eigene Homosexualität sozusagen als Nebenwiderspruch sehen und denken, dass es erstmal wichtig ist, dass irgendjemand anderes als die derzeitige Regierung weiter machen soll, möchte ich mal folgendes auf den Weg mitgeben: Keine von Euch kann sagen, sie habe es vorher nicht gewußt. Ich jedenfalls werde keine Partei wählen, die meine elementaren Rechte mit Füßen tritt. |
||||
|
|||||
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|||
Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 966 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 42 ![]() |
Das die CDU mit dem Antidiskriminierungsgesetzentwurf in der vorliegenden Version nicht einverstanden ist schon lange aus der politischen Diskussion um das ADG bekannt. Die CDU wird nicht umhin kommen das geltende EU-Recht zum ADG umzusetzen. Dabei wird aber sowohl die privatrechtliche Komponente wegfallen, als auch die explizite Aufführung der sexuellen Orientierung in der verbleibenden Arbeitsrechtlichen Gesetzgebung, denn das sind Zusätze von Rot-Grün, die über die EU-Richtlinie hinausgehen. Natürlich will keiner nachher wirklich in die Wohnung noch einziehen, in die er sich über das ADG einklagen musste. Aber genausowenig um ein neutraleres Beispiel zu wählen, will in der Regel der Arbeitnehmer, der gegen seine ungerechtfertigte Kündigung auf Wiedereinstellung klagt wirklich wieder im ehemaligen Betrieb arbeiten. Aber er wird im Regelfall eine entsprechende Abfindung für den zugefügten Schaden erhalten. Ähnlich würde es wohl auch beim ADG laufen. Interessanter ist die Aussage über den drohenden bürokratischen Aufwand, der aus dem überflüssigen ADG folgt, da ja in D keiner diskrimniert wird. Jetzt frage ich mich nur, wenn denn in D keiner diskriminiert wird, kann das ADG doch ruhig in Kraft treten, da keiner diskirminiert wird, kann es ja zu keinen Klagen und damit zu keinem bürokratischen Aufwand kommen. Umkehrschluß, da alle den bürokratischen Aufwand fürchten, wird wohl doch diskriminiert, als ist das ADG als Signal dringend erforderlich.
@Willow: Einem schwulen ehemaligen Arbeitskollegen von mir wurde von meinem Ex-Arbeitgeber nach bekannt werden seiner privaten Homepage im Betrieb (aus der halt auch eindeutig hervorging, dass er schwul ist.) nahegelegt, die Homepage schnellst möglich vom Netz zu nehmen, da er sonst mit dienstlichen Konsequenzen zu rechnen habe, da ein solcher Internetauftritt eines Bankkaufmannes nicht würdig sei. Er hat es vor 4 Jahren nicht darauf ankommen lassen und die Seite vom Netz genommen. (Soviel zum Thema wie toleriert und akzeptiert Homosexualität doch überall ist.) |
||
|
|||
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 14:11 |