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> jetzt schlägt's 13...., neue höhenflüge des markenschutzes
blue_moon
Beitrag 14.Jun.2005 - 09:57
Beitrag #1


strösen macht blau!
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dass rechtsanwälte mit immer grösser werdender vorliebe das internet durchforsten, um den missbrauch geschützer quellen aufzustöbern, mag ja angehen. wer will sein geistiges eigentum und die damit verbundene arbeit denn auch nicht geschützt sehen. ein hauch von geldschneiderei umweht die vorgehensweise dennoch, sind doch die abmahnungen schon von vornherein mit rechnungen bedacht, die den verdacht des 'abkassieren wollens' stützen. die neuesten entwicklungen sind allerdings geeignet, aus dem hauch einen sturm zu machen. der abmahn-anwalt x hat einem betreiber eines grossen internet-forums (30.000 user) nun eine abmahnung mit einem streitwert in höhe von 100.000 euro zukommen lassen, weil in dessen forumsbetrieb ein user einen nick benutzt, der die rechte eines seit 1999 geschützten markennamens verletzt. dass dieser markenname zwar geschützt ist, aber nie verwendung im geschäftsleben gefunden hat, ist dabei offenbar unerheblich. nicht nur heise-online fragt sich, wie einE betreiberIn eines forums eine kontrolle solcher namens- und markenrechtlichen konstrukte gewährleisten können soll...

zum weiterlesen: hier und da
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marietta
Beitrag 14.Jun.2005 - 11:58
Beitrag #2


Gut durch
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QUOTE (Wassersucherin @ 14.Jun.2005 - 12:46)
okay, wenn es hier Fachleute gibt, geb ich mich gern geschlagen ... hab ja auch nur Sekunden gesucht ....

Das Aufwändige sind Vorab-Recherchen, ob schon jemand den gleichen oder einen ähnlichen Namen für den gleichen oder ähnlichen Einsatzzweck hat schützen lassen.

Aber selbst ein Fachanwalt kann Dir keine 100% Garantie geben, dass nicht irgendeiner später kommt und dir verbieten will, Deinen Namen zu nutzen. Dazu muss er/sie nur älter Rechte nachweisen. Ich habe genau das mitgemacht. Ein Online-Vertrieb für Handys hatte einen völlig gleich lautenden Namen, mit unterschiedlicher Schreibweise, und wollte mir mein Warenzeichen verbieten. Der hat mit allen Tricks gearbeitet, auch mit getürkten 2 Jahre alten Rechnungen, um zu beweisen, dass er den Namen schon länger nutzt als ich. Wohlgemerkt, nur NUTZT - nicht GESCHÜTZT. Selbst die Nutzung reicht.

Letztendlich habe ich es darauf ankommen lassen. Verklagt hat er mich aber nicht - hätte ja noch teurer werden können als die Anwaltskosten, die ohnehin beide hatten.

Ich persönlich finde das Angebot mit den 185 € zweifelhaft :was:

Der Beitrag wurde von marietta bearbeitet: 14.Jun.2005 - 11:59
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