![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
Miss Understood ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 4.272 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 10 ![]() |
Countdown...
|
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
~ Fischkopp ~ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10.532 Userin seit: 14.02.2005 Userinnen-Nr.: 1.215 ![]() |
Die Möglichkeit der Selbstauflösung bzw. der Auflösung durch den Bundeskanzler bzw. der Auflösung durch den Bundespräsidenten OHNE Vertrauensfrage/ konstruktives Misstrauensvotum ist bei der Schaffung des Grundgesetzes aus ganz bestimmten Gründen NICHT in Erwägung gezogen worden. Guckt euch mal die Weimarer Reichsverfassung an, und die Zeit der Präsidialkabinette so von 1928 bis 1933. Die Zeit ist durch Auflösung des Kabinetts und Ernennung eines neuen Reichskanzlers durch den Reichspräsidenten Hindenburg geprägt. Bei der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war sich Hindenburg sicher, Hitler und die anderen 3 (?) Minister der NSDAP im Zaum halten zu können - das Ergebnis ist bekannt.
Ich will damit nicht sagen, dass ich eine konkrete Gefahr sehe, aber gerade bei dem Punkt "Wir lösen uns mal eben auf" kann ich sehr gut nachvollziehen, warum es so und nicht anders im GG verankert wurde. Ich finde Neuwahlen gut, denn die Regierung IST handlungsunfähig mit DEN Stimmenverhältnissen in Bundestag und Bundesrat. Über das bisherige WIE lässt sich aber streiten, denn die Begründungen, dass die Regierung in der Bevölkerung nicht mehr anerkannt ist, und dass Schröder im Volk Zustimmung für Neuwahlen spürt, zählen nicht, so dass ich den Grünen-Politiker, der vor dem BVerfG klagen will, gut verstehen kann. |
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.07.2025 - 00:22 |