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Beitrag
#1
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a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
Homosexuelle Partnerschaften, die nicht als Lebenspartnerschaften eingetragen sind, werden nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund nicht als "Bedarfsgemeinschaften" gewertet. Das bedeutet, dass die PartnerInnen einander - anders als heterosexuelle PartnerInnen in eheähnlicher Gemeinschaft - im Falle von Arbeitslosigkeit nicht gegenseitig unterstützen müssen; bei der Berechnung des ALG II für den/die arbeitslose/n PartnerIn werden Einkommen und Vermögen des Partners/der Partnerin nicht angerechnet.
ausführlich Der Beitrag wurde von regenbogen bearbeitet: 23.Jul.2005 - 22:48 |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
für mich nur insofern interessant, als dass ich mir die zukünftigen Entscheidungen diesbezüglich genauer anschauen werde.
Eine positive Entscheidung für den Moment, aber ich denke nicht, dass sie sich über langanhaltenden Zeitraum realisieren läßt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.07.2025 - 18:47 |