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> urteil: persönlichkeitsrechte
blue_moon
Beitrag 10.Aug.2005 - 08:19
Beitrag #1


strösen macht blau!
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Beiträge: 12.621
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 12



in der boulevardpresse ungewollt geoutet zu werden, ist ein eingriff in die persönlichkeitsrechte. dies hat das landgericht münchen entschieden und einem schwulen kläger ein schmerzensgeld von 5000 euro zugestanden. klick

aus dem urteil:
QUOTE
„Die Frage, ob, wann und wie man sich gegenüber seinem sozialen bzw. beruflichen Umfeld, insbesondere aber den eigenen Eltern gegenüber als homosexuell outet, zählt auch im Zeitalter einer immer weiter fortschreitenden Liberalisierung der Gesellschaft in diesen Fragen zum Intimbereich.“
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Antworten
rebecca
Beitrag 10.Aug.2005 - 09:17
Beitrag #2


Immer noch gut durch
************

Gruppe: Members
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Userin seit: 31.05.2005
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generell habe ich in diesem fall schwierigkeiten, von zwangsouten oder ungewolltem outen zu sprechen. wenn ich auf dem csd in diesem zusammenhang zu sehen bin, dann muss ich doch damit rechnen, ggf. fotographiert zu werden. allerdings dürfte auch die tatsache eine rolle gespielt haben, dass das foto erst zwei jahre später veröffentlicht wurde.

nachtrag: nachdem ich bei yahoo etwas gesucht habe, wurde das urteil deshalb ausgesprochen, weil der kläger von der zeitung als sogenannter "münchener vorzeige-homosexueller" bezeichnet wurde : hier


edit: nachtrag

Der Beitrag wurde von rebecca bearbeitet: 10.Aug.2005 - 09:27
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