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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
in der boulevardpresse ungewollt geoutet zu werden, ist ein eingriff in die persönlichkeitsrechte. dies hat das landgericht münchen entschieden und einem schwulen kläger ein schmerzensgeld von 5000 euro zugestanden. klick aus dem urteil:
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Beitrag
#2
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Immer noch gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.543 Userin seit: 31.05.2005 Userinnen-Nr.: 1.679 ![]() |
generell habe ich in diesem fall schwierigkeiten, von zwangsouten oder ungewolltem outen zu sprechen. wenn ich auf dem csd in diesem zusammenhang zu sehen bin, dann muss ich doch damit rechnen, ggf. fotographiert zu werden. allerdings dürfte auch die tatsache eine rolle gespielt haben, dass das foto erst zwei jahre später veröffentlicht wurde.
nachtrag: nachdem ich bei yahoo etwas gesucht habe, wurde das urteil deshalb ausgesprochen, weil der kläger von der zeitung als sogenannter "münchener vorzeige-homosexueller" bezeichnet wurde : hier edit: nachtrag Der Beitrag wurde von rebecca bearbeitet: 10.Aug.2005 - 09:27 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.07.2025 - 06:24 |