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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
in der boulevardpresse ungewollt geoutet zu werden, ist ein eingriff in die persönlichkeitsrechte. dies hat das landgericht münchen entschieden und einem schwulen kläger ein schmerzensgeld von 5000 euro zugestanden. klick aus dem urteil:
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
Ich sehe das ebenso als schwieriges Thema an. Es ist meiner Meinung nach nicht pauschal zu sagen, ob es nun richtig ist, Fotos zu veröffentlichen oder nicht. Der junge Mann wußte sicher von der Aufnahme und zumindest in Berlin wird oftmals noch vom Fotografierenden selbst gefragt, ob denn die Bilder ggf. veröffentlicht werden dürfen. Ich persönlich halte das unter besagten Umständen nicht für einen Eingriff in die Persönlichkeit.
Der Beitrag erinnert mich an eine Erfahrung, die eine Bekannte machte. Auf einer Veranstaltung wurden Stichproben gemacht und einzelne zur Drogenkontrolle und Untersuchung rausgezogen. Dass besagte Dame, Beamtin im gehobenem Dienst ist, mit Drogen weder was am Hut noch sie in der Tasche oder Körper mit sich rumträgt verhinderte nicht die Situation und als am nächsten Tag in der Tageszeitung "typische Bilder von erfolgreicher Drogenrazzia in Berlin" abgebildet waren auf dem nun zufällig gerade sie neben dem Polizeiauto stand. Sicher ist das nicht gerade förderlich, dennoch ist man diesem Risiko ausgesetzt, wenn man sich auf einer öffentlichen Veranstaltung bewegt. Ich finde es schwierig und muss gestehen, dass sich mir bei jenem Beitrag der Gedanke einschleicht, dass es doch mal wieder ums liebe Geld geht... :unsure: |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.07.2025 - 06:23 |