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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Validating Beiträge: 1.369 Userin seit: 20.03.2005 Userinnen-Nr.: 1.385 ![]() |
hallo ihr lieben,
ich weiss, das hier ist nicht das richtige forum, aber ich hoffe doch, dass ihr mir weiterhelfen könnt. eine gute freundin von mir erlitt s*xu*ell* g*wa*t in wirklich schlimmer form von klein auf seitens der eltern. nun überlegt sie, ob sie eine anzeige machen soll, hat aber angst vor dem prozess. nun meine frage, hat jemand von euch erfahrungen in diesem bereich gemacht was gerichtsverhandlung anbelangt, sei es nun als betroffene, partnerin, unterstützung einer betroffenen freundin, anwältin oder ähnliches. oder weiss jemand, wo man an solche erfahrungsberichte herankommen kann? rechtliche beratung und psychologische unterstützung ist in arbeit, also wir haben schon geschaut, wo man was bekommt und termine ausgemacht. was uns fehlt sind einfach erfahrungen. besonders folgende fragen beschäftigen meine freundin: - wie wird man als anklägerin behandelt - was passiert in einer gerichtsverhandlung - haben die ankläger unter dem strich davon profitiert und sind froh, diesen weg gegangen zu sein oder eher das gegenteil. - wie sind die anklägerinnen mit der situation zurecht gekommen, vor gericht auszusagen, wärend der täter einem gegenüber sitzt. (das ist die schlimmste angst) das wären so die wichtigsten fragen. wo man unterstützung bekommt, rechtliche beratung etc. das wissen wir. aber uns fehlen einfach erfahrungen. und die sind wichtig, um den schritt der anzeige zu gehen. da die eltern terror machen muss wohl reagiert werden, aber die angst ist so gross vor dem prozess. aber vielleicht ist die fantasie, was den prozess betrifft viel schlimmer als die realität. das es keine einfache aufgabe ist, das ist klar. wenn jemand dazu bereit ist, die erfahrungen weiter zu geben, dann könnt ihr das auch gerne anonym per e-mail machen mailaddi gelöscht - bitte per pm nachfragen. einen anonymen e-mail account bekommt man zb. bei www.gmx.de. auch verspreche ich euch, dass ich nicht mit nachfragen nerven werde, es sei denn, ihr schreibt, das nachfragen okay sind. und für jede weitere anregung bzgl. erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar. danke an euch, liebe grüsse, rowan Der Beitrag wurde von blue_moon bearbeitet: 06.Apr.2005 - 13:35 |
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Beitrag
#2
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Fürstin Pückler ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 187 Userin seit: 03.06.2005 Userinnen-Nr.: 1.692 ![]() |
Liebe rowan, ich weiss nicht, ob du überhaupt noch nach Antworten suchst, dein letztes Post klingt ziemlich desillusioniert :( Trotzdem versuche ich mal deine Fragen zu beantworten, wobei ich sagen muss, bei mir ist das Ganze in der Schweiz abgelaufen und ich weiss nicht, ob es in Deutschland genau gleich läuft.
- wie wird man als anklägerin behandelt Ich hatte die Möglichkeit zu wählen, ob ich als Zeugin oder als Privatklägerin auftreten wollte. Als Privatklägerin hatte ich mehr Rechte, d.h. eine Anwältin, durch die ich Einsicht in Polizeiprotokolle usw. hatte und die mich vertrat, ich konnte eine Genugtuung und Schadenersatz fordern und ich hätte die Möglichkeit gehabt, nur für meine Aussage in den Gerichtssaal gerufen zu werden und in dieser Zeit den Täter wegbringen zu lassen. Davon machte ich aber keinen Gebrauch, denn ich wollte dem Täter in einer anderen Rolle als nur "das wehrlose Opfer" entgegentreten. Die Verhandlung lief sehr korrekt ab, ich wurde freundlich und einfühlsam behandelt. Nur der Pflichtverteidiger des Täters verhielt sich demütigend mir gegenüber, z.b. sagte er zum Richter, die Würgemale (die der Gerichtsmediziner zuvor erläutert hatte) könnten ja auch von einer stürmischen Umarmung herrühren und ich hätte mich aufreizend benommen. - was passiert in einer gerichtsverhandlung Bei mir dauerte der Prozess insgesamt 3 Tage, am dritten Tag musste ich aber nur noch bei der Urteilsverkündung dabei sein. Zuerst wurde das Vorleben des Täters auseinandergenommen (Lebenslauf, diverse Gutachten, Vorstrafen usw.), dann der Tathergang aus Sicht des Täters. Dieser Teil dauerte ewig, weil der Täter nie auf die Fragen einging und sich dauernd selbst wiedersprach und alles auch noch übersetzt werden musste. Der Täter sass circa 2 Meter vor mir, ich konnte ihm also die ganze Zeit böse Blicke an den Rücken werfen, was er bestimmt spürte. Dann durften die Richter und Anwälte (auch der Staatsanwalt) mir Fragen stellen, sie bezogen sich dabei einerseits auf die Aussagen vom Täter und andererseits auf ein Polizeiinterview mit mir und eines das auf dem Untersuchungsrichteramt gemacht wurde. Sonstige Zeugen gab es nicht. Weiter wurde der Begutachter, der die Zurechnungsfähigkeit abgeklärt hatte und der Gerichtsmediziner befragt. Dann kamen die Plädoyers der Anwältin, des Staatsanwaltes und des Pflichtverteidigers. Zum Schluss durfte der Täter noch etwas sagen, das war aber so absurd, naja.... Am dritten Tag wie gesagt die Urteilsverkündung: Viereinhalb Jahre Zuchthaus! - haben die ankläger unter dem strich davon profitiert und sind froh, diesen weg gegangen zu sein oder eher das gegenteil. Oh ja, ich bin seeehr froh, ich hätte die ganze Traumabewältigung nicht halb so gut geschafft, wenn der Typ noch irgendwo rumgelaufen wäre. Auch die Bestätigung von Rechts wegen, dass an mir wirklich ein Verbrechen begangen wurde und die Unterstützung von Familie, Freunden, die ich in dieser Zeit stark spürte, hat mir sehr gut getan. - wie sind die anklägerinnen mit der situation zurecht gekommen, vor gericht auszusagen, wärend der täter einem gegenüber sitzt. (das ist die schlimmste angst) Ich hatte natürlich auch grosse Angst, den Täter wieder zu sehen, aber ich habe mich ganz bewusst dafür entschieden. Im Gerichtssaal war er plötzlich keine Bestie mehr mit der Macht über Leben und Tod sondern eine kümmerliche Gestalt in Handschellen und von der Polizei bewacht. Zwei mal fühlte ich mich trotzdem bedroht, aber es waren Schreckensmomente wo ich einen Teil seiner Gewalt und Agression erahnen konnte, doch er wurde sofort wieder auf seinen Stuhl gesetzt. Mir war auch wichtig, dass er aus meinem Mund hörte, was er mir angetan hat, welche Schmerzen und welches Leiden er verursacht hat. Vielleicht hat das bei ihm in seinem pseudo-christlichen Herzen doch etwas bewirkt. Alles in allem kann ich allen nur empfehlen, es zu versuchen. Ich hatte aber das Glück, dass die Beweislage so eindeutig war, im Fall deiner Freundin ist die Lage sicher anders zu beurteilen. Zum näheren Verständnis: Die Tat ist jetzt vier Jahre her, es handelte sich um eine einmalige qualifizierte Vergewaltigung und der Täter war mir vorher nicht bekannt, was es mir leichter machte, ihn einfach nur zu hassen. Ich ging unmittelbar danach zur Polizei und zeigte ihn an, er wurde noch am gleichen Tag ausfindig gemacht und verhaftet. Psychische Probleme habe ich leider trotzdem davon getragen :angry: |
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