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> doppelte staatsbürgerschaft, frage dazu
rowan
Beitrag 17.Sep.2005 - 19:37
Beitrag #1


Gut durch
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hallo,

ich habe mal eine frage. im spiegel habe ich eben gelesen, dass vielen türken die abschiebung droht wenn sie die deutsche sowie die türkische staatsbürgerschaft haben. artikel: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,374694,00.html

ich selber bin ebenfalls doppelstaatsbürgerin (deutsch und österreich), allerdings nur in deutschland (auch gemeldet als doppelstaatsbürgerin). in österreich wird die deutsche staatsbürgerschaft nicht anerkannt, nach dortigem recht bin ich wohl ausschliesslich österreicherin. als ich damals in wien gewohnt habe und mich mit deutschen pass anmelden wollte (hatte bis dato nur immer den deutschen pass da ich immer in deutschland gewohnt hatte) habe ich probleme bekommen. sie sagten sogar, dass ich mich strafbar mache, wenn ich mich in österreich als deutsche ausweise, daher musste ich einen österreichischen pass beantragen. natürlich habe ich nun keine angst bezgl. abschiebung, österreich gehört ja auch zur EU. mich würde aber interessieren, ob doppelstaatsbürgerschaften in deutschland grundsätzlich verboten sind? werde ich eine staatsbürgerschaft (die deutsche, da ich in österreich gezwungen bin, mich als österreicherin auszuweisen) abgeben müssen? muss ich andere konsequenzen befürchten (straffällig aufgrund doppelstaatsbürgerschaft oder irgendwas)? kennt sich da jemand näher mit aus?

der artikel hat mich doch etwas verunsichert :gruebel:
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Antworten
rebecca
Beitrag 17.Sep.2005 - 20:25
Beitrag #2


Immer noch gut durch
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der fall mit den doppelten staatsbürgerschaften ist hamburg sehr akut und ist auch durch die presse gegangen. wenn ich micht recht erinnere war niemals von abschiebung die rede, nur dass eine neue aufenthaltserlaubnis erteilt werden müsse.

meines wissens besteht in deutschland ein verbot der doppelstaatsangehöriglkeit. nur in selektiven fällen (etwa bei kindern binationaler ehen, bei denen das kind durch geburt in deutschland die deutsche staatsangehörigkeit erhalten hat) bestehen ausnahmen von dieser regelung.

in der heutigen ausgabe einer hamburger zeitung steht zudem, dass türkische staatsangehörige mit deutscher dopplestaatsangehörigkeit nicht zur wahl zugelassen sind und nicht wählen dürfen.

Weiteres siehehier
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