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> doppelte staatsbürgerschaft, frage dazu
rowan
Beitrag 17.Sep.2005 - 19:37
Beitrag #1


Gut durch
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hallo,

ich habe mal eine frage. im spiegel habe ich eben gelesen, dass vielen türken die abschiebung droht wenn sie die deutsche sowie die türkische staatsbürgerschaft haben. artikel: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,374694,00.html

ich selber bin ebenfalls doppelstaatsbürgerin (deutsch und österreich), allerdings nur in deutschland (auch gemeldet als doppelstaatsbürgerin). in österreich wird die deutsche staatsbürgerschaft nicht anerkannt, nach dortigem recht bin ich wohl ausschliesslich österreicherin. als ich damals in wien gewohnt habe und mich mit deutschen pass anmelden wollte (hatte bis dato nur immer den deutschen pass da ich immer in deutschland gewohnt hatte) habe ich probleme bekommen. sie sagten sogar, dass ich mich strafbar mache, wenn ich mich in österreich als deutsche ausweise, daher musste ich einen österreichischen pass beantragen. natürlich habe ich nun keine angst bezgl. abschiebung, österreich gehört ja auch zur EU. mich würde aber interessieren, ob doppelstaatsbürgerschaften in deutschland grundsätzlich verboten sind? werde ich eine staatsbürgerschaft (die deutsche, da ich in österreich gezwungen bin, mich als österreicherin auszuweisen) abgeben müssen? muss ich andere konsequenzen befürchten (straffällig aufgrund doppelstaatsbürgerschaft oder irgendwas)? kennt sich da jemand näher mit aus?

der artikel hat mich doch etwas verunsichert :gruebel:
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rebecca
Beitrag 18.Sep.2005 - 05:57
Beitrag #2


Immer noch gut durch
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sowie ich den artikel verstanden habe, gilt dies für eine neue deutsche staatsbürgerschaft (sprachtest, etc.). es wird demnach so gehandelt als ob niemals eine deutsche staatsbürgerschaft vorher bestanden hat.ö

der artikel selbst spricht davon, dass nun die länder die möglichkeit nutzen, "unliebsame" (straftäter,hartz-iv-empfänger) los werden zu können
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