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Beitrag
#1
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Fürstin Pückler ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 186 Userin seit: 09.11.2004 Userinnen-Nr.: 737 ![]() |
Aus gegebenem Anlass und großem Interesse meinerseits, würde mich von Euch interessieren, wie ihr mit dem Thema Vermögen, Vermögensberatung, Altersvorsorge etc. umgeht.
Habt ihr hier positive oder eher negative Erfahrungen mit zum Beispiel Versicherungen, Maklern etc gemacht, wnn ja welche??? Findet Ihr es wichtig für das Alter oder auch die nahe Zukunft vorzusparen oder seht ihr das nach dem Motto: Ich lebe heute, was morgen kommt intressiert mich nicht in der Gegenwart nicht? Würdet ihr eine Zahnersatzversicherung abschließen ??? Es interessiert mich ganz allgemein, wie ihr mit dem Thema Versicherungen zum Vermögensaufbau bzw. zur Vermögensicherung umgeht. Habt ihr sog. Pflichtversicherungen. Derzeit beschäftige ich mich stark mit dem Thema und wäre erfreut ein paar objektive Meinungen zu hören. |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
Hartz IV: die gesetzliche Regelung besagt, dass pro Lebensjahr 200 Euro Ersparnisse erhalten werden dürfen. Somit sind das für eine 40jährige Person 8.000 Euro, die nicht angerechnet werden dürfen. Desweiteren hat man heutzutage die Möglichkeit bei Altersvorsorgeverträgen einen sogenannten Verwertungsausschluß zu beantragen. Dieser sichert den Vertrag, sodass er nicht aufgehoben werden darf und das eingezahlte Kapital erhalten bleibt. Nachteil hierbei: der Vertrag darf erst im Rentenalter angefasst werden. Aber er ist sicher. Dies gilt auch für Altverträge. Eine Antrag beim Unternehmen sichert den Vertrag rückwirkend. Haus: Das Amt prüft hier, wie bei einer Wohnung die Quadratmeter. Für eine Familie sind somit 100 und mehr m² zu erhalten kein Problem, das Amt trägt hierbei die Zinsen der Finanzierung. Natürlich haben vormals vermögende ganz andere Möglichkeiten, wenn sie in Hartz IV gelangen, als eine Person, die vorher schon der Kirchenmaus ähnelte. Das Amt prüft natürlich genau, aber als kleines banales Beispiel: wer gut verdient hat und privat krankenversichert ist, muss auch dann nicht in die gesetzliche KV zurück, da dass Amt mit dem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung besser fährt. Genauso sieht es bei den Zinszahlungen für eine Finanzierung des Hauses aus. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 19:18 |