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> Nicht behandelt, Kassen-Patienten
Babymaus
Beitrag 21.Nov.2005 - 22:44
Beitrag #1


Kleines Mäuschen
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Beiträge: 2.740
Userin seit: 18.10.2004
Userinnen-Nr.: 623



Kassen-Patienten sprechen über ihre bitteren Arzt-Erlebnisse.
Als ich das gelesen habe bin ich fast vom Stuhl gefallen.
Hier

Wenn ich bedenke wie viel man schon für ne "normale" Versicherung zahlt. :unsure:
Was sagt ihr denn dazu?

Der Beitrag wurde von Babymaus bearbeitet: 21.Nov.2005 - 22:58
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Fledi
Beitrag 21.Nov.2005 - 23:13
Beitrag #2


...
************

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Beiträge: 17.466
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 17



Eine einfache Rechnung:

Es gibt eine Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei einem Patienten den 1 - 1,1fachen Satz. Ein Privatpatient bzw ein Beamter mit Beihilfeanspruch und privater Restkostenabsicherung wird nach der GOÄ zum 2,3 - 3,5fachen Satz behandelt. Normale Behandlungen ohne nähere Begründung 2,3facher Satz, nach Ausführung der erschwerten Behandlung 3,5fach. Somit ist das Prinzip klar.

Im Osten Deutschlands ist das alles nochmal ein wenig anders. Hier behandelt ein Arzt Privatpatienten in der Regel zum 1,7fachen Satz der GOÄ.

Ein Beispiel eines Radiologen, den ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit betreue:

Eine hochwertig eingerichtete Praxis erfordert Gelder die nicht da sind. Somit dauert eine Finanzierung der Geräte über Kassenpatienten wesentlich länger bis quasi nicht realisierbar, als die Finanzierung über Privatpatienten.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Leistungen die gesetzlichen Kassen nicht zahlen. Ein Arzt würde so auf sein Geld warten, da Patient nicht einsieht zu zahlen und Kasse dies in ihrem Leistungskatalog nicht anbietet.

Das ist Wirtschaft, sonst nichts.

Es ist keine Angelegenheit der Ärzte. Und wenn, nur bedingt. Eine große Gesundheitsreform wird Anfang 2007 durchgesetzt werden. Ich spekuliere auf Einschränkungen der Beihilfe. Hier kann ich konform gehen und sagen, klar, warum nicht.

Was die Möglichkeiten der Krankenkassen (privat gegen gesetzlich) angeht, hier macht nunmal viel das Risiko aus.

Eine private Krankenversicherung sucht sich das Risiko aus, hält ihre Verwaltungskosten im absoluten Minimalbereich und kann somit viel mehr abdecken. Eine gesetzliche Versicherung finanziert über gesunde Menschen die Behandlungen der kranken und produziert eine enorme Verwaltungskostenquote (ich frag mich selbst, wie die das anstellen)

Erklärungen am Rande:
- Beihilfe: Beamte, Richter, etc. erhalten von ihrem Dienstherrn (Arbeitgeber) einen prozentualen Zuschuss, der sich nach Familienstand und Pension richtet. Sprich ein 30jähriger Beamter bekommt mit einem Kind 50% Beihilfe und sichert 50% privat ab, ein Beamter mit zwei oder mehr Kindern erhält 70% Beihilfe und sichert 30 % privat ab...
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