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Beitrag
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Kleines Mäuschen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.740 Userin seit: 18.10.2004 Userinnen-Nr.: 623 ![]() |
Kassen-Patienten sprechen über ihre bitteren Arzt-Erlebnisse.
Als ich das gelesen habe bin ich fast vom Stuhl gefallen. Hier Wenn ich bedenke wie viel man schon für ne "normale" Versicherung zahlt. :unsure: Was sagt ihr denn dazu? Der Beitrag wurde von Babymaus bearbeitet: 21.Nov.2005 - 22:58 |
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Beitrag
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
darf ich mal? Erstmal: Weihnachtsgeld für Beamte: 65% eines Monatsgehaltes Die Halbierung betrifft nur Bundesbeamte und nicht die Landesbeamten. Gut, hier hat man bereits Abstriche gemacht, aber ich persönlich finde es nicht dramatisch, wenn das Beamtentum der Wirtschaft ein wenig angeglichen wird. Zur Beihilfe: bei Beamten wird kein Abzug für Arznei- und Hilfsmittel, sowie Fahrtkosten vorgenommen; ein bisher vorgenommener Pauschalbetrag von 20 € entfällt. Stattdessen wird beim beihilfeberechtigten Antragsteller die Beihilfe je Kalenderjahr um einen Selbstbehalt gekürzt. Und der - richtet sich nach der sozialen Stellung des Beamten. So muss ich erstmal Besoldungsgruppe A 12 erreichen, eh ich diese 200 Euro zahlen muss. Als kleine Anmerkung hier: eine examinierte Krankenschwester, die sämtliche Nachtdienste und Sonderschichten mitnimmt, wird dieses Brutto nicht erreichen. Von daher verstehe ich als Angestellte, dass man die Behilfe kürzen muss. Welche Berechtigung haben diverse Beamte in zum Beispiel NRW? Hier werden für Landesbeamte Zweibettzimmer, Chefarzt, etc getragen. In anderen Bundesländern nicht. Hier müssen die Wahlleistungen versichert werden. Bundesbeamte genießen deutschlandweit diese Wahlleistungen. Ich finde, man sollte zumindest angleichen. Und dass man hier nicht sagt, okay, wir nehmen das wieder rein, was wir vor 3 Jahren gestrichen haben, ist klar. Somit werden die "privilegierten" Länder mit Einbußen rechnen dürfen. Und gesetzlich versichert - möchte ich Dir unterstellen - bleibst Du exakt so lang, bis das Baby da ist. Denn dieses würde vermutlich jede Mutter privat versichern um die besten medizinischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Ach und wenn wir schon die Pendlerpauschale mit aufführen wollen, nehmen wir doch gleich noch die Halbierung des Sparerfreibetrages mit in die Diskussion ;) edit: die Ausführungen zur Beihilfe betreffen Schleswig-Holstein Der Beitrag wurde von LilithBerlin bearbeitet: 22.Nov.2005 - 00:17 |
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