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Beitrag
#1
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Kleines Mäuschen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.740 Userin seit: 18.10.2004 Userinnen-Nr.: 623 ![]() |
Kassen-Patienten sprechen über ihre bitteren Arzt-Erlebnisse.
Als ich das gelesen habe bin ich fast vom Stuhl gefallen. Hier Wenn ich bedenke wie viel man schon für ne "normale" Versicherung zahlt. :unsure: Was sagt ihr denn dazu? Der Beitrag wurde von Babymaus bearbeitet: 21.Nov.2005 - 22:58 |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
Sicher. Weil manche Arztpraxis heute ein wirtschaftliches Unternehmen ist und keine Gesundheitseinrichtung mehr. Aber warum denn drittklassige Methode? Weil die Kürzungen der GKV wenig Raum zulassen. Ich kann mir auch vorstellen, dass ein Arzt besseres zu tun hat, als einen Verwaltungsapaarat zu betätigen und zu begründen, bescheinigen, anfragen. Dann wäre er Verwaltungsangestellter geworden und nicht Arzt. Die Einschnitte im Leistungskatalog der GKV betrafen den Zahnersatz. Nur, wenn Du lediglich 25% der Kosten erstattet bekommen hast, dann wäre eine Anfrage beim behandelnden Arzt sinnvoll, da die prozentuale Beteiligung der Kasse zwischen 50 und 65% gegen absolute Festzuschüsse eingetauscht wurden, die sich an der 50%-Grenze orientieren. Wenn 25% einer Brücke erstattet worden sind, so hat das möglicherweise was mit dem Material zu tun. Ich würde definitiv meinen Arzt hierzu befragen. Denn ob ein Versicherter von 1000 Euro Rechnung, 500 selber trägt oder 750, ist schon ein Unterschied.
Ich fand die Recherche damals nach Einführung der Praxisgebühr hochgradig interessant. Hier sprachen die Ärzte, dass sie umgehend als Geldeintreiber umfunktioniert werden, wenn der Patient nicht zahlt. Von daher kann ich den Arzt an sich auch wieder verstehen, der sagt, entweder im Quartal bereits bezahlt, oder sofort zahlen, ansonsten keine Behandlung. Hier tritt wieder der Verwaltungsaufwand ein.
Dem kann ich so nicht ganz zustimmen: § 178i VVG behandelt die Kündigung durch Unternehmen. Eine ordentliche Kündigung der KV durch das private Unternehmen ist ausgeschlossen. Dass die Rückstellungen zu niedrig sind, kann nicht passieren. Dir Rückstellungen haben nichts mit der Krankenbehandlung an sich zu tun, die Rückstellungen werden für die Stabilität der Beiträge im Alter gebildet. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber einen zusätzlichen Zuschlag von 10% vor, der ebenso in die Rückstellung geht. In einer PKV werden die Beiträge jährlich neu kalkuliert. Ich kann nur von einem Unternehmen sprechen, ich habe die Zahlen der anderen nicht im Kopf, so werden hier auf 100 Euro Beitragseinnahme ca 103 Euro erstattet. Das ist nur möglich, da die Gesellschaft eine andere Sparte zu Rate zieht und deren Zinsen komplett in die KV fließen läßt. Und es wird immer wieder kalkuliert. Was den Rentner in der PKV angeht. Rentner werden nicht herausgesetzt. Faktisch ist das nicht möglich. Wer 90% seiner zweiten Lebenshälfte PKV-Versichert war, hat überhaupt keine Möglichkeit, in die GKV zu gelangen. Hier kann der Versicherte jedoch - wenn er möchte - in den privaten Standarttarif wechseln, dessen Höchstbeiträge sich an denen der GKV orientieren. Arbeitslose hingegen fallen wieder in die Versicherungspflicht. Jedoch zeigen die vielen praktischen Beispiele dass selbst die Agenturen für Arbeit inzwischen wirtschaftlich denken und lieber den Zuschuss zur PKV zahlen, wenn der unter dem Zuschuss zur GKV liegt. Das ist heute keine Seltenheit mehr. Natürlich ist es einer privaten Gesellschaft recht, wenn der Versicherte seine Rechnung selbst zahlt. Dementsprechend wird mit Beitragsrückerstattung belohnt. Wer einen Autounfall selbst verschuldet, wird in seiner Schadenfreiheitsklasse hochgestuft und hat über Jahre einen Mehraufwand. Hier gibt der Versicherer zb genauso die Möglichekeit, den Schaden zurückzukaufen - sprich selbst zu tragen - und somit in der Schadenfreiheitsklasse zum Jahreswechsel - wie gewohnt - in die niedrigere Prozentklasse zu fallen. Das gleiche Prinzip. Wirtschaftliches Denken. Selbstbehalt in der PKV: ich möchte behaupten, dass ein Versicherter mit 9.000 Euro SB/Jahr damals ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Der Beitrag war sicher zu Eintrittszeit enorm gering. Nur sollte ds wirklich wohlüberlegt sein. Willow schrieb neulich von einer Behandlung über 5.000 Euro Krankenhaus. Nunja, erstatten oder nicht, ist dann die Frage. Alle PKVen arbeiten mit Selbstbehalt. Dieser erstreckt sich jedoch in der Regel nur auf den ambulanten Bereich und übersteigt in den Standarttarifen nicht 500 Euro pro Jahr. Natürlich kann zur Beitragsersparnis ein höherer SB beantragt werden. Ermessensfrage. Desweiteren arbeiten viele Gesellschaften mit dem sogenannten prozentualen Selbstbehalt - sprich, Rechnung 100 Euro wird eingereich und zwischen 90 und 100 Euro bekomme ich erstattet. @AveMaria. Das geht ja in der Apotheke schon los. Oh weia.... wenn ich ein Päckchen Kopfschmerztabletten haben möchte, hab ich freie Wahl zwischen... nunja... wieviel Produkten und habe eine Preisspanne von wieviel? Pharmaindustrie trägt definitiv ihren Teil zum Wirtschaftswachstum mancher Praxen bei. edit: Ausführung und falsche Zahl Der Beitrag wurde von LilithBerlin bearbeitet: 22.Nov.2005 - 17:17 |
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